55/ABPR XX.GP

 

ANFRAGEBEANTWORTUNG

 

 

Die Abgeordneten Mag. Herbert Haupt und Genossen haben am 20. Mai 1999 an den Prä -

sidenten des Nationalrates eine schriftliche Anfrage mit folgendem Wortlaut gerichtet:

 

 

1. Wieviele Veranstaltungen fanden seit Beginn der XX. Gesetzgebungsperiode in den

    Räumlichkeiten des Hohen Hauses statt, die nicht unmittelbar durch die parlamen -

    tarische Tätigkeit veranlaßt waren?

 

2. Um welche Veranstaltungen handelte es sich dabei in einzelnen und wie Ist die Ge -

    nehmigung der einzelnen Veranstaltungen zu begründen?

 

3. Wie schätzen Sie die mit diesen Veranstaltungen verbundene zusätzliche Belastung

    der Bediensteten ein?

 

4. Teilen Sie die Auffassung, daß die mit diesen Veranstaltungen verbundene zusätz -

     liche Belastung der Bediensteten bisher nicht entsprechend abgegolten wurde?

     Wenn ja, welche konkreten Maßnahmen werden Sie bis wann diesbezüglich

     ergreifen?

    Wenn nein, warum nicht?

 

5. Teilen Sie die Auffassung, daß der rasche Aufbau einer leistungsfähigen legistischen

    Abteilung unabdingbar Ist?

    Wenn Ja, welche konkreten Maßnahmen werden Sie bis wann diesbezüglich

    ergreifen?

    Wenn nein, warum nicht?

 

6. Hätte im Falte des Bestehens einer leistungsfähigen legistischen Abteilung die jüngste

    Panne bei der Beschlußfassung über das Blutsicherheitsgesetz vermieden werden

    können?

    Wenn ja, erblicken Sie darin den Auftrag, nunmehr aktiv zu werden?

    Wenn nein, warum nicht?

Bevor ich auf die eigentlichen Fragen eingehe, möchte ich zur grundsätzlichen Problem -

stellung festhalten, daß ich im Gegensatz zu der offenbar skeptischen und distanzierten

Haltung der Anfragesteller die im Parlament durchgeführten Veranstaltungen als ganz we -

sentlichen Teil der Öffentlichkeitsarbeit und der Öffnung des Parlaments nach außen an -

sehe. Wie gerade ein am 27. und 28. Mai d.J. im Wiener Parlament durchgeführtes

Symposium des Europäischen Zentrums für Wissenschaft und Dokumentation zum Thema

"Öffentlichkeitsarbeit der Parlamente", an dem Vertreter aller nationalen EU - Parlamente teil -

genommen haben, ergeben hat, sind fast alle nationalen Parlamente der EU intensiv be -

müht, das Parlament und den Parlamentarismus an interessierte Staatsbürger offensiv her -

anzutragen. Veranstaltungen, wie sie im Österreichischen Parlament stattfinden, sind auch in

anderen Europäischen Parlamenten absolut üblich und haben in der Regel ein sehr positives

Echo. Daß diese Beurteilung nicht nur meine persönliche Auffassung darstellt, sondern auch

in anderen Fraktionen geteilt wird, ist daraus ersichtlich, daß derartige Veranstaltungen

immer wieder auch vom Zweiten und Dritten Präsidenten des Nationalrates angeregt

werden, aber auch auf Anregung von Abgeordneten sowohl der Regierungsparteien als auch

von Oppositionsfraktionen zustande kommen.

 

Natürlich ist mir bewußt, daß jede Veranstaltung mit Belastungen für das Personal des

Hauses verbunden ist. Es wird daher versucht, darauf insofern Rücksicht zu nehmen, als

einerseits nur ein kleiner Teil der an mich herangetragenen Anregungen für Veranstaltungen,

Präsentationen, Lesungen, Ausstellungen, Symposien etc. auch tatsächlich nach Maßgabe

der vorhandenen Ressourcen umgesetzt wird und andererseits bei nahezu allen Veran -

staltungen auf bestimmte Rahmenbedingungen geachtet wird, wie z.B. darauf, daß sie nicht

an Samstagen und Sonntagen stattfinden, daß die Dauer der Veranstaltungen möglichst

nicht über die normalen Öffnungszeiten des Hauses hinaus ausgedehnt wird und daß die

Veranstaltung mit einem Minimum an organisatorischem und finanziellem Aufwand durch -

geführt wird.

 

In diesem Sinne darf ich zum Beispiel darauf verweisen, daß die nächste derartige Veran -

staltung, die am Montag, dem 28. Juni über Vorschlag des Dritten Präsidenten des National -

rates Herrn Dr. Brauneder stattfindet (Vortrag zum Thema „Parlamentarismus über Grenzen

- Wien - Bratislava/Preßburg im Wandel der Zeit - ) um 17 Uhr angesetzt wurde, um sie bis

etwa 19 Uhr beenden zu können. Schließlich darf ich noch darauf hinweisen, daß bei sehr

großen Veranstaltungen in der Regel auch die Präsidialkonferenz vorab in die Entscheidung

eingebunden wird und daß dabei in den meisten Fällen Konsens erzielt wurde.

Die einzelnen gestellten Anfragen beantworte ich nunmehr wie folgt:

 

ad 1.:

 

Bei den meisten Veranstaltungen ist von der Themenstellung her ein zumindest indirekter

Zusammenhang zur parlamentarischen Arbeit gegeben.

 

Seit Beginn der XX. Gesetzgebungsperiode bis zum 31. Mai 1999 im Bereich des

Nationalrates insgesamt 171 Veranstaltungen stattgefunden (dabei sind Veranstaltungen des

Bundesrates und Pressekonferenzen nicht mitgezählt).

 

Dabei handelt es sich im einzelnen um 38 Buchpräsentationen, um 11 Vernissagen, um 21

sonstige Veranstaltungen im kulturellen Bereich, um 25 Veranstaltungen, die von parlamen -

tarischen Fraktionen mit Zustimmung des Präsidenten des Nationalrates veranstaltet wurden

und 76 sonstige Veranstaltungen (dazu zählen insbesondere Gedenkveranstaltungen,

Symposien, Tagungen, Informationsveranstaltungen, Seminare u.dgl.). Alle diese Veran -

staltungen wurden von mir als Präsident des Nationalrates genehmigt, soferne ich die Ge -

nehmigung nicht in routinemäßigen Einzelfällen dem Parlamentsdirektor übertragen habe.

Die Begründung liegt in den bereits eingangs dargelegten Erwägungen, daß es für den Par -

lamentarismus insgesamt und für die Öffentlichkeitsarbeit des Nationalrates und des

Bundesrates günstig ist, solche Veranstaltungen durchzuführen und dabei auch vielfache

Kontaktmöglichkeiten zwischen Abgeordneten und Besuchern dieser Veranstaltungen zu

ermöglichen.

 

Das Kosten - Nutzen Verhältnis ist bei diesen Veranstaltungen außerordentlich günstig, wenn

man einerseits die sparsame Durchführung bedenkt und andererseits den oft beträchtlichen

öffentlichen Widerhall nicht zuletzt in der Kulturberichterstattung des Fernsehens oder in der

Fernsehsendung Hohes Haus in Erwägung zieht.

 

ad 2.:

 

Sämtliche Veranstaltungen bedürfen - soweit sie nicht in den Räumlichkeiten der parlamen -

tarischen Klubs stattfinden - der Genehmigung des Präsidenten des Nationalrates bzw. des

Präsidenten des Bundesrates. Die Genehmigung erfolgt aus den In der Einleitung dar -

gestellten Gründen; dies gilt auch für die von den parlamentarischen Fraktionen vorge -

schlagenen Veranstaltungen.

ad 3. und 4.:

 

Die Vorbereitung der Veranstaltungen erfolgt im Regelfall während der Dienstzeit der Be -

diensteten1 so daß eine zusätzliche Belastung nur für jene Bedienstete gegeben ist, die mit

der unmittelbaren Abwicklung und Durchführung betraut sind. Diese zusätzliche Belastung

wird entweder in Form von Freizeitausgleich oder durch die Zahlung von Überstunden abge -

golten. In einzelnen Fällen sind auch die parlamentarischen Klubs (einschließlich des Par -

lamentsklubs der FPÖ) bereit, bei Veranstaltungen, die im Interesse dieser parlamen -

tarischen Klubs liegen, einen gewissen Mehraufwand gegenüber den Bediensteten in

pauschaler Form abzugelten.

 

ad 5.:

 

Ich teile die Auffassung, daß die Parlamentsdirektion insgesamt und innerhalb der Par -

lamentsdirektion auch der Rechts - und Legislativdienst so leistungsfähig wie nur möglich

sein sollte. Ich mache aber andererseits darauf aufmerksam, daß das Budget für den

Nationalrat und auch der Stellenplan für die Parlamentsdirektion vom Budgetgesetzgeber

beschlossen werden muß und daß in allen Bereichen der öffentlichen Verwaltung (ein -

schließlich der Parlamentsdirektion) Grundsätze der Sparsamkeit beachtet werden müssen

und daher nicht aus dem Vollen geschöpft werden kann. Ich bin der Meinung, daß im

Rahmen des bestehenden Stellenplans der Rechts - und Legislativdienst ausgezeichnete

Arbeit leistet. Sollte vom Nationalrat die Zahl der Dienstposten für die Parlamentsdirektion

durch einen entsprechenden Beschluß erhöht werden, könnte auch der Rechts - und

Legislativdienst in angemessener Weise ausgebaut und in seiner Leistungsfähigkeit verstärkt

werden, wie dies bereits in mehreren Debatten zur Budgetgruppe „Oberste Organe“ erörtert

wurde.

 

ad 6.:

 

Ich kann keinen direkten oder gar nachweisbaren Zusammenhang zwischen einer Ver -

größerung des Rechts - und Legislativdienstes und dem Redaktionsversehen beim Blut -

sicherheitsgesetz (wo beim Lesen des Bürstenabzuges ein Fehler der Staatsdruckerei leider

übersehen wurde) erkennen. Ich glaube sogar, daß es Anhaltspunkte dafür gibt und daß

manche Erfahrungen darauf hindeuten, daß die Fehleranfälligkeit eines Apparates mit der

Größe dieses Apparates nicht abnimmt, sondern vielleicht sogar zunimmt.

Gerne benütze ich die Gelegenheit dieser Anfragebeantwortung, um mich bei den Mit -

arbeiterinnen und Mitarbeitern der Parlamentsdirektion für die in diesem Zusammenhang

geleistete Arbeit und für ihre Bereitschaft, an einer Verbesserung des Image des öster -

reichischen Parlaments und damit auch des Parlamentarismus mitzuarbeiten, herzlich zu

bedanken