57/ABPR XX.GP
A N F R A G E B E A N T W O R T U N G
Die Abgeordneten Mag. Steindl und Genossen haben an den Präsidenten des Nationalrates
am 14. Juli 1999 die nachfolgenden Anfragen gerichtet:
1. Ist Ihnen bekannt, wie es Stuhlpfarrer gelingen konnte, Im Nationalratssitzungssaal
einen Logenplatz einzunehmen?
2. Wurden die Karten für diesen Logenplatz Stuhlpfarrer durch die SPÖ - Fraktion zur
Verfügung gestellt?
3. Werden Sie die Umstände, wie Stuhlpfarrer zu einem Logenplatz kam, im Detail er -
mitteln lassen?
4. Wenn ja, was sind die Ergebnisse dieser Ermittlungen?
5. Wenn nein, warum nicht?
6. Wie Ist es Stuhlpfarrer trotz vorhandener Sicherheitsmaßnahmen gelungen, mit einem
Tonbandgerät einen Logenplatz einzunehmen und von dort stundenlang ungehindert
die Nationalratsdebatte mitzuschneiden?
7. Wieso Ist es Ihnen nicht gelungen, als Präsident des Hauses die Hausordnung sicher -
zustellen?
8. Gedenken Sie Maßnahmen gegen Stuhlpfarrer zu ergreifen, da dieser Tonband -
mitschnitte einer NR - Sitzung angefertigt hat, ohne Ihre Zustimmung gemäß § 14 Abs.6
NRGO besessen zu haben?
9. Welche Konsequenzen werden Sie als Hausherr aus diesem Vorfall für die Zukunft
ziehen?
10. Erachten Sie die Vorgangsweise von Euroteam Vienna, freigewählte Abgeordnete in
der Wahrnehmung Ihrer Kontrollaufgaben durch Klagsdrohungen mundtot zu machen
und gleichzeitig verbotenermaßen zu einer ev. Untermauerung dieser Klagen im
Plenarsitzungssaal des Nationalrates Tonbandmitschnitte anzufertigen für einen po -
litischen Skandal?
11. Wenn nein, warum nicht?
Ich beehre mich, diese Anfragen wie folgt zu beantworten:
Zu den Fragen 1. bis 7.:
Die Tatsache, daß der in der in einer parlamentarischen Debatte heftig angegriffene Herr
Lukas Stuhlpfarrer am Nachmittag des 13. Juli 1999 diese Debatte im Plenum des National -
rates von einer Presseloge aus beobachtet und offenbar den Verlauf dieser Debatte (ohne
Bewilligung) mit einem Aufnahmegerät festgehalten hat, wurde bereits in der Präsidialsitzung
am 13. Juli 1999 erörtert. Über diese Erörterung ist im Präsidialprotokoll folgendes fest -
gehalten:
"Der Präsident hat die Präsidialkonferenz einberufen, um Fragen aufzuklären, die während
der laufenden (179.) Sitzung im Zusammenhang mit einer Presseaussendung des Herrn
Stuhlpfarrer und auch im Zusammenhang mit seiner Anwesenheit in der Journalistenloge
aufgeworfen wurden. Während der Vorsitzführung des Präsidenten des Nationalrates (von
15 Uhr bis 17 Uhr) habe es keine für den Präsidenten erkennbaren Auffälligkeiten gegeben
und es seien auch keine moniert worden. Präsident Dr. Neisser habe während seiner Vor -
sitzführung eine ihm persönlich nicht bekannte Person in der Journalistenloge abgemahnt,
nicht durch Gesten in die Verhandlungen einzugreifen. Zu einer Presseaussendung des
Herrn Stuhlpfarrer, die dahingehend interpretiert werden kann, daß den Abgeordneten unter -
stellt wird, an den Stenographischen Protokollen Manipulationen vorzunehmen, wird von
sämtlichen Mitgliedern der Präsidialkonferenz zum Ausdruck gebracht, daß eine derartige
Unterstellung jeder Grundlage entbehrt und zurückgewiesen wird.
Die Frage, in welcher Weise Herr Stuhlpfarrer das Haus betreten und am Balkon bzw. in der
Presseloge Platz genommen hat, wird noch von der Parlamentsdirektion geklärt werden. Zu
der Tatsache, daß Herr Stuhlpfarrer offenbar mit Hilfe eines Diktiergerätes Teile des
Sitzungsverlaufes festgehalten hat, stellt der Präsident fest, daß an ihn ein Ansuchen um
Bewilligung einer Tonbandaufnahme nicht gestellt wurde und er daher (schon aus diesem
Grund) ein solches Ansuchen weder bewilligt hat noch bewilligen konnte. Die Mitglieder der
Präsidialkonferenz ziehen in Erwägung, die Frage der sogenannten Herstellung von Ton -
bandaufnahmen am Beginn der kommenden Legislaturperiode nochmals zu diskutieren und
dabei neue technische Gegebenheiten zu berücksichtigen."
Die In der Präsidialsitzung angekündigte Klärung der Frage, in welcher Weise Herr
Stuhlpfarrer das Haus betreten und am Balkon des Nationalratssitzungssaales in der
Presseloge Platz genommen hat, brachte im wesentlichen folgendes Ergebnis:
Herr Lukas Stuhlpfarrer betrat am 13. Juli um ca. 15.10 Uhr das Parlamentsgebäude bei Tor
4 und ließ sich eine Sprechkarte für den Abgeordneten Dr. Gusenbauer ausstellen. Der da -
bei eingehaltene Vorgang ist seit vielen Jahren gleichartig. Der Portier frägt in solchen Fällen
beim Saaldienst nach, ob der gewünschte Mandatar anwesend ist und stellt bejahendenfalls
die Sprechkarte aus. Dem Besucher wird sodann
der Weg ins Abgeordnetensprechzimmer
erklärt, wo er die Sprechkarte bei einem eingeteilten Bediensteten abzugeben hat, der so -
dann versucht, den Abgeordneten persönlich zu erreichen. Probleme hat es bei dieser Vor -
gangsweise bisher nicht gegeben. Herr Stuhlpfarrer hat sich aber offensichtlich nicht in das
Abgeordnetensprechzimmer begeben (und auch nicht mit Abgeordneten Dr. Gusenbauer
gesprochen), sondern erschien wenige Minuten später am Balkon des Nationalrats -
sitzungssaales, um in der Journalistenloge Platz zu nehmen. Dort wurde von einem
Bediensteten festgestellt, daß er nicht berechtigt sei, in der Journalistenloge Platz zu
nehmen. Da sich Herr Stuhlpfarrer um diesen Hinweis nicht kümmerte, wurde der Leiter des
Ordnungsdienstes verständigt. Dieser hat mit der für Logenkarten im SPÖ - Klub zuständigen
Bediensteten telefonischen Kontakt aufgenommen und sie vom Sachverhalt informiert. Die
Bedienstete des SPÖ - Klubs wies darauf hin, daß Herr Stuhlpfarrer über keine Logenkarte
aus dem SPÖ - Kontingent verfügt. Zur Bereinigung der Situation und zur Vermeidung eines
Konfliktes hat der Leiter des Ordnungsdienstes angeboten, eine Logenkarte zu besorgen,
nachdem noch Plätze frei waren. Dies wurde von der Bediensteten des SPÖ - Klubs - laut
Aussage des betreffenden Parlamentsbediensteten - zur Kenntnis genommen.
Gegen ca. 18 Uhr ließ der vorsitzführende Präsident Dr. Neisser durch den Ordnungsdienst
die Identität von Herrn Stuhlpfarrer in der Presseloge prüfen, nachdem sich dieser durch
Gesten zum Verlauf der parlamentarischen Debatte artikuliert hatte. Weiters wurde im
Auftrag von Präsident Dr. Neisser geprüft, ob Herr Stuhlpfarrer im Besitze eines Presse -
ausweises sei.
Nach Rücksprache mit Präsident Dr. Neisser wurde dem zuständigen Beamten der Par -
lamentsdirektion mitgeteilt, daß keine weitere Veranlassung erforderlich sei.
Um ca. 18.30 Uhr hat Herr Stuhlpfarrer das Parlamentsgebäude verlassen.
Herr Stuhlpfarrer hatte weder eine Bewilligung zur Benützung eines Tonbandgerätes noch
zur Mitnahme eines solchen beantragt oder erhalten.
Zu Frage 8:
Gemäß Ziffer 59 der Hausordnung wurde gegen Herrn Stuhlpfarrer ein Hausverbot in der
Dauer von 6 Monaten wegen Verletzung der
Hausordnung verfügt.
Zu Frage 9:
Weitere Konsequenzen aus diesem Vorfall mochte ich nicht ohne Rücksprache mit den Mit -
gliedern der Präsidialkonferenz ziehen.
Es bedarf keiner Betonung, daß die Hausordnung selbstverständlich zu beachten ist. Ich
stelle aber immer wieder fest, daß Abgeordnete von den Beamten der Parlamentsdirektion
verlangen, daß sie bei der Einhaltung der Bestimmungen der Hausordnung eine gewisse
Flexibilität an den Tag legen und in vernünftigen Grenzen „Großzügigkeit“ erwarten. So
wurde schon mehrfach in der Präsidialsitzung darüber diskutiert, daß bei Hausführungen
durch Abgeordnete gegen Bestimmungen der Hausordnung verstoßen wird, daß Rauch -
verbote nicht eingehalten werden, daß Besuchergruppen - entgegen den Bestimmungen der
Hausordnung - in das Colouir neben dem Sitzungssaal geführt werden und daß "im kurzen
Wege“ Besucher auf die Balkonlogen geführt werden, wobei man dann von den Be -
diensteten des Hauses Hilfestellung bei der Besorgung von Logenkarten erwartet. Ich
möchte von dieser Praxis nicht ohne Rücksprache mit der Präsidial - konferenz abgehen, weil
ich den Eindruck habe, daß die bisherige Form der Handhabung der Hausordnung sich im
Großen und Ganzen bewährt hat.
Zu den Fragen 10 und 11:
Ich bin sicher, daß die Bestimmungen des Artikels 57 der Bundesverfassung, wonach ein
Abgeordneter wegen einer Rede im Plenum des Nationalrates "nur vom Nationalrat
verantwortlich gemacht werden“ kann, einen ausreichenden Schutz für die parlamentarische
Redefreiheit bildet und daß sich jedes Mitglied des Nationalrates auf diesen Schutz hundert -
prozentig verlassen kann, sodaß die großsprecherische Vorgangsweise des Herrn
Stuhlpfarrer in Wahrheit ohne jede Relevanz ist.