1004 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XX. GP
Bericht
des Ausschusses für Arbeit und Soziales
über den Antrag der Abgeordneten Dr. Martina Gredler und Genossen betreffend Anhebung der Geringfügigkeitsgrenze für einen Leistungsbezug aus der Arbeitslosenversicherung (315/A)
Die Abgeordneten Dr. Martina Gredler, Dr. Volker Kier, Mag. Helmut Peter und Genossen haben diesen Initiativantrag am 31. Oktober 1996 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:
„Im Zuge der Novellierung des Arbeitslosenversicherungsgesetzes im Rahmen des Strukturanpassungsgesetzes 1996 wurde der Begriff der ,Arbeitslosigkeit‘, die eine der Grundvoraussetzungen für einen Anspruch nach dem AlVG darstellt, einer Veränderung unterzogen. Demnach gilt laut Bestimmung des § 12 Abs. 3 lit. g AlVG seit 1. Mai 1996 unter anderem nicht als arbeitslos, wer einen Leistungsbezug nicht länger als 30 Tage unterbricht und aus unselbständiger Erwerbsarbeit einen Bruttolohn erzielt, der die nach dem Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz festgelegte Geringfügigkeitsgrenze, somit 3 600 S erreicht oder übersteigt. Aus dem Verlust der Eigenschaft ,arbeitslos‘ ergibt sich dadurch der völlige Verlust einer Leistung der Arbeitslosenversicherung für den gesamten betroffenen Kalendermonat.
Diese Bestimmung hat zur Folge, daß es sich für einen Arbeitslosen schlichtweg nicht lohnt, eine bezahlte geringfügige Tätigkeit neben dem Bezug seines Arbeitslosengeldes auszuüben. Dabei hätte eine solche Tätigkeit neben der finanziellen Zubesserung zur Folge, daß ein Arbeitsloser nicht gänzlich aus dem Erwerbsleben fiele. Zusätzlich vergrößern Teilzeitbeschäftigungen dieser Art die Chancen, wieder zu einem geregelten Arbeitsverhältnis zu gelangen. Durch den Wegfall des Arbeitslosengeldes ab einem Nebenverdienst von 3 600 S monatlich entfällt jedoch jeder Anreiz, einen Teilzeitjob anzunehmen.
Eine Anhebung der derzeit geltenden Geringfügigkeitsgrenze auf 7 000 S wäre ein erster, kurzfristig realisierbarer Schritt auf dem Weg zu einem Teilarbeitslosigkeits-Modell nach Schweizer Vorbild, wie dies vom Liberalen Forum im Entschließungsantrag 218/A(E), XX. GP, gefordert wird. Der in diesem Antrag vorgeschlagene Betrag von 7 000 S (Geringfügigkeitsgrenze für die Sozialversicherungspflicht von Werkverträgen) erscheint im Lichte der kürzlich novellierten Werkvertragsreglung insofern sinnvoll und argumentierbar, als durch diese Novellierung im ASVG ohnehin zwei Begriffe von ,geringfügiger Beschäftigung‘ geschaffen wurden.“
Der Ausschuß für Arbeit und Soziales hat den gegenständlichen Antrag 315/A in seinen Sitzungen am 27. Mai und 2. Dezember 1997 in Verhandlung genommen. Berichterstatter im Ausschuß war der Abgeordnete Johann Kurzbauer.
An der Debatte am 27. Mai 1997 beteiligten sich der Abgeordnete Mag. Walter Guggenberger sowie die Bundesministerin für Arbeit und Soziales Eleonora Hostasch. Ein Vertagungsantrag des Abgeordneten Mag. Walter Guggenberger wurde einstimmig angenommen.
An der Debatte am 2. Dezember 1997, die gemeinsam mit der Debatte über den Antrag 645/A geführt wurde, beteiligten sich die Abgeordneten Dr. Gottfried Feurstein, Karl Öllinger, Dr. Volker Kier, Franz Hums, Mag. Herbert Haupt, Edith Haller, Sigisbert Dolinschek sowie die Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales Eleonora Hostasch.
Der gegenständliche Antrag 315/A gilt als mit dem Antrag 645/A miterledigt (vergleiche 1003 der Beilagen). Einstimmig wurde eine gesonderte Berichterstattung betreffend den gegenständlichen Antrag beschlossen.
Als Ergebnis seiner Beratung stellt der Ausschuß für Arbeit und Soziales somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.
Wien, 1997 12 02
Sophie Bauer Annemarie Reitsamer
Berichterstatterin Obfrau