1009 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XX. GP

Bericht

des Ausschusses für Arbeit und Soziales


über die Regierungsvorlage (903 der Beilagen): Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Republik Ungarn über den Austausch von Arbeitnehmern zur Erweiterung der beruflichen und sprachlichen Kenntnisse (Prakti­kantenabkommen)


Durch das gegenständliche Abkommen soll im Rahmen von Jahreshöchstkontingenten der Austausch junger Arbeitnehmer zwischen Österreich und der Republik Ungarn erleichtert werden, indem Berufs­praktikanten die Möglichkeit geboten wird, auf Grund eines befristeten Arbeitsverhältnisses im jeweils anderen Vertragsstaat ihre beruflichen und sprachlichen Kenntnisse zu erweitern. Das Abkommen ist inhaltlich an die bestehenden Gastarbeitnehmerabkommen angelehnt. Zweck des Abkommens ist die Förderung und Erweiterung der Berufs- und Sprachkenntnisse der Praktikanten durch Aufenthalt im jeweils anderen Vertragsstaat.

Praktikant im Sinne des Abkommens sind österreichische Staatsbürger mit Wohnsitz in der Republik Österreich oder ungarische Staatsbürger mit Wohnsitz in der Republik Ungarn, die eine Berufsausbildung besitzen oder über vergleichbare berufliche Fertigkeiten verfügen und zur Vervollkommnung ihrer Berufs- und Sprachkenntnisse eine vorübergehende Beschäftigung im anderen Staat ausüben, wobei sie bei Aufnahme der Beschäftigung nicht jünger als 18 und nicht älter als 35 Jahre sein dürfen. Die Dauer der Beschäftigung als Praktikant richtet sich nach den Erfordernissen der angestrebten Ausbildung. Sie beträgt mindestens sechs Monate und höchstens ein Jahr, kann jedoch, sofern es die jeweilige Lage und Entwicklung des Arbeitsmarktes zuläßt, bis zu insgesamt 18 Monaten verlängert werden. Die Zulassung ist zu widerrufen, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, daß keine Beschäftigung nach Maßgabe dieses Abkommens aufgenommen werden soll oder keine Gewähr gegeben erscheint, daß bei der Beschäftigung des Praktikanten die am Ort der Beschäftigung anzuwendenden Lohn- und Arbeits­bedingungen einschließlich der sozialversicherungsrechtlichen Vorschriften eingehalten werden.

Praktikanten, die nach diesem Abkommen zur Arbeit zugelassen werden können, richten an für die Durchführung dieses Abkommens zuständige Stelle ihres Staates ein Vermittlungsgesuch. Die Zahl der Praktikanten, die auf jeder Seite zugelassen werden kann, wird für das erste Kalenderjahr mit 300 festgesetzt, die Zahl für die Folgejahre ist unter Bedachtnahme auf Höchstzahlen für die Beschäftigung von Ausländern sowie unter Berücksichtigung der jeweiligen Lage und Entwicklung des Arbeitsmarktes durch Notenwechsel der zuständigen Stellen beider Vertragsstaaten festzusetzen.

Das Abkommen sieht ausdrücklich vor, daß die Erteilung der Sichtvermerke in einem beschleunigten Verfahren erfolgt.

Der Ausschuß für Arbeit und Soziales hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 2. Dezember 1997 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuß war der Abgeordnete Winfried Seidinger.

Nach einer Wortmeldung des Abgeordneten Dr. Volker Kier wurde mit Stimmenmehrheit beschlossen, dem Hohen Hause zu empfehlen, den Abschluß des gegenständlichen Abkommens zu genehmigen.

Dem Ausschuß erschien bei der Genehmigung des vorliegenden Abkommens die Erlassung von besonderen Bundesgesetzen im Sinne des Art. 50 Abs. 2 B-VG zur Überführung des Vertragsinhaltes in die innerstaatliche Rechtsordnung nicht erforderlich.

Als Ergebnis seiner Beratung stellt der Ausschuß für Arbeit und Soziales somit den Antrag, der Nationalrat wolle beschließen:

Der Abschluß des Staatsvertrages: Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Republik Ungarn über den Austausch von Arbeitnehmern zur Erweiterung der beruflichen und sprachlichen Kenntnisse (Praktikantenabkommen) (903 der Beilagen) wird genehmigt.


Wien, 1997 12 02

                              Winfried Seidinger                                                        Annemarie Reitsamer

                                   Berichterstatter                                                                            Obfrau