1011 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XX. GP
Bericht
des Ausschusses für Arbeit und Soziales
über den Antrag der Abgeordneten Maria Schaffenrath und Genossen betreffend Aufhebung des Nachtarbeitsverbots für Frauen (451/A)
Die Abgeordneten Maria Schaffenrath, Dr. Volker Kier und Genossen haben diesen Antrag am 6. Mai 1997 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:
„Das geltende Nachtarbeitsverbot für Frauen widerspricht dem EU-Gleichheitsgrundsatz und muß bis spätestens 2001 durch eine geschlechtsneutrale Regelung ersetzt werden. Ein generelles Nachtarbeitsverbot wäre ebenso EU-konform wie die Aufhebung des derzeitigen Nachtarbeitsverbotes für Frauen. Der entsprechende Plan muß der EU spätestens 1997 vorgelegt werden.
Es kann nicht angehen, immer wieder bei Bedarf Sonderbestimmungen für einzelne Berufe zu schaffen und nur Einzelteile des Gesetzes zu novellieren, wie zuletzt die Sonderbestimmung für Bäckerinnen. Vielmehr muß eine europagerechte und geschlechtsneutrale Regelung mit entsprechenden Schutzbestimmungen für alle ArbeitnehmerInnen erarbeitet werden.
Das bisherige Nachtarbeitsverbot kann ohnehin nur vordergründig als frauenfreundlich bezeichnet werden. Denn letztendlich hat genau diese Bestimmung Frauen im Erwerbsleben vielfach behindert und sogar von verschiedenen Positionen und Berufsfeldern ausgeschlossen. Deshalb sollte die Erkenntnis, daß die starren Arbeitszeitregelungen nicht den heutigen Erfordernissen nach flexibleren Gestaltungsmöglichkeiten entsprechen, auch Auswirkungen auf alle Berufsfelder haben. Denn wie widersinnig das Nachtarbeitsverbot für Frauen ist, zeigt das Ausmaß an Ausnahmeregelungen. Auch die Zunahme an Beanstandungen durch das Arbeitsinspektorat weist auf den dringenden Handlungsbedarf hin.
Daß Schutzbestimmungen sowohl für Arbeitnehmer als auch für Arbeitnehmerinnen im Arbeitsrecht ausreichend zu gewährleisten sind, ist aus liberaler Sicht eine Selbstverständlichkeit. Die gesetzlichen Bestimmungen über das Nachtarbeitsverbot haben sich trotz unzähliger Ausnahmeregelungen für Frauen immer wieder als Bumerang für die Frauen erwiesen. Wir wollen geschlechtsneutrale Regelungen in allen Bereichen und setzen auf die innerbetriebliche Mitbestimmung, die den jeweiligen ArbeitnehmerInnen entsprechende Gestaltungsmöglichkeiten einräumt, anstatt Frauen in ihrem Weiterkommen zu behindern.“
Der Ausschuß für Arbeit und Soziales hat den gegenständlichen Antrag (451/A) in seiner Sitzung am 2. Dezember 1997 gemeinsam mit dem Antrag 363/A der Abgeordneten Fritz Verzetnitsch und Genossen und dem Antrag 406/A der Abgeordneten Dr. Gottfried Feurstein und Genossen sowie dem Antrag 133/A(E) der Abgeordneten Edith Haller und Genossen in Verhandlung genommen.
Berichterstatter im Ausschuß war der Abgeordnete Dr. Volker Kier.
An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Karl Öllinger, Reinhart Gaugg, Dr. Volker Kier, Dr. Gottfried Feurstein, Edith Haller und Rudolf Nürnberger sowie die Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales Eleonora Hostasch.
Da im Zusammenhang mit der obenerwähnten gemeinsamen Debatte ein Antrag gemäß § 27 GOG betreffend eine Novelle zum Bundesgesetz über die Nachtarbeit der Frauen vom Ausschuß für Arbeit und Soziales beschlossen wurde (siehe den Ausschußbericht 1010 der Beilagen), gilt der gegenständliche Antrag 451/A der Abgeordneten Maria Schaffenrath und Genossen als miterledigt.
Als Ergebnis seiner Beratung stellt der Ausschuß für Arbeit und Soziales somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.
Wien, 1997 12 02
Heidrun Silhavy Annemarie Reitsamer
Berichterstatterin Obfrau