1022 Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XX. GP

Bericht

des Ausschusses für Wissenschaft und Forschung


über die Regierungsvorlage (906 der Beilagen): Kündigung des Kooperationsabkommens zwischen der Republik Österreich und dem Europäischen Hochschulinstitut

Das am 5. Oktober 1992 abgeschlossene und am 1. Oktober 1994 in Kraft getretene Koopera­tionsabkommen zwischen der Republik Österreich und dem Europäischen Hochschulinstitut, BGBl. Nr. 741/1994, regelt derzeit die Anzahl der für österreichische Staatsbürger am Europäischen Hochschul­institut reservierten Studienplätze, die Qualifikationen und das Auswahlverfahren für ihre Zulassung zum Studium sowie die Anerkennung der am Institut erworbenen Doktorgrade.

Da die Republik Österreich den Beitritt zum Gründungsübereinkommen des Europäischen Hochschul­instituts beabsichtigt, ist das erwähnte Kooperationsabkommen zu kündigen.

Das Kooperationsabkommen steht innerstaatlich auf der Stufe eines gesetzändernden bzw. gesetzeser­gänzenden Staatsvertrages, der gemäß Art. 50 Abs. 1 B-VG vom Nationalrat zu genehmigen gewesen ist; deshalb ist auch zur Kündigung des Abkommens die Genehmigung des Nationalrates erforderlich.

Der Ausschuß für Wissenschaft und Forschung hat die vorliegende Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 3. Dezember 1997 in Verhandlung genommen.

Als Berichterstatterin für den Ausschuß fungierte die Abgeordnete Sonja Ablinger.

An der sich an die Ausführungen der Berichterstatterin anschließenden Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Dipl.-Vw. Dr. Dieter Lukesch, DDr. Erwin Niederwieser, Dr. Michael Krüger und Dr. Martina Gredler sowie der Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr Dr. Caspar Einem.

Bei der Abstimmung hat der Ausschuß einstimmig beschlossen, dem Nationalrat die Genehmi­gung der Kündigung des Staatsvertrages zu empfehlen.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuß für Wissenschaft und Forschung somit den Antrag, der Nationalrat wolle beschließen:

Die Kündigung des Kooperationsabkommens zwischen der Republik Österreich und dem Europäischen Hochschulinstitut (906 der Beilagen) wird genehmigt.

Wien, 1997 12 03

                                  Sonja Ablinger                                                              Dr. Michael Krüger

                                 Berichterstatterin                                                                          Obmann