xx1024 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XX. GP

Bericht

des Ausschusses für Wissenschaft und Forschung


über die Regierungsvorlage (742 der Beilagen): Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Ungarn über Gleichwertigkeiten im Hochschulbereich samt Anlagen

Das Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Ungarischen Volksrepublik über die Gleichwertigkeit der Studien an den Universitäten und der akademischen Grade, BGBl. Nr. 123/1985, wird dem heutigen Stand der Bildungssysteme der Republik Österreich und der Republik Ungarn nicht mehr gerecht. An seine Stelle soll daher das in der gegenständlichen Regierungsvorlage enthaltene Abkommen treten.

Ziel dieses Abkommens ist es, die Fragen von Anerkennungen und Gleichwertigkeiten im Bereich der Universitäten, der Hochschulen künstlerischer Richtung und der Fachhochschul-Studiengänge in genereller Form neu zu regeln. Zu diesem Zweck sollen die Bedingungen festgelegt werden, unter denen Studien zwischen den beiden Vertragsstaaten angerechnet, Prüfungen anerkannt und akademische Grade geführt werden können.

Das Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Ungarn über Gleichwertigkeiten im Hochschulbereich samt Anlagen hat gesetzändernden und gesetzesergänzenden Charakter und bedarf daher gemäß Art. 50 Abs. 1 B-VG der Genehmigung durch den Nationalrat. Es hat nicht politischen Charakter und enthält keine verfassungsändernden Bestimmungen. Eine Zustimmung des Bundesrates gemäß Art. 50 Abs. 1 zweiter Satz B-VG ist nicht erforderlich, da keine Angelegenheiten, die den selbständigen Wirkungsbereich der Länder betreffen, geregelt werden.

Der Ausschuß für Wissenschaft und Forschung hat die vorliegende Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 3. Dezember 1997 in Verhandlung genommen.

Als Berichterstatter für den Ausschuß fungierte der Abgeordnete Dr. Michael Spindelegger.

An der anschließenden Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter die Abgeordneten Dr. Martina Gredler und Dipl.-Vw. Dr. Dieter Lukesch sowie der Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr Dr. Caspar Einem.

Bei der Abstimmung hat der Ausschuß einstimmig beschlossen, dem Nationalrat die Genehmigung des Abschlusses des Staatsvertrages zu empfehlen.

Die Erlassung besonderer Bundesgesetze im Sinne des Art. 50 Abs. 2 B-VG zur Erfüllung des Staatsvertrages hält der Ausschuß für Wissenschaft und Forschung für entbehrlich.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuß für Wissenschaft und Forschung somit den Antrag, der Nationalrat wolle beschließen:

Der Abschluß des Staatsvertrages: Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Ungarn über Gleichwertigkeiten im Hoschschulbereich samt Anlagen (742 der Beilagen) wird genehmigt.

Wien, 1997 12 03

                        Dr. Michael Spindelegger                                                     Dr. Michael Krüger

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann