1034 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XX. GP

Bericht

des Familienausschusses


über den Antrag 373/A der Abgeordneten Edith Haller und Genossen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Familienlastenausgleichsgesetz 1967, BGBl. Nr. 376, geändert wird

Die Abgeordneten Edith Haller und Genossen haben den gegenständlichen Initiativantrag am 13. Dezember 1996 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Die Maßnahmen des Strukturanpassungsgesetzes haben nicht nur zu finanziellen Einbußen für Studierende, wie zB die Abschaffung der Freifahrt, eine Verkürzung der Anspruchsberechtigung für die Familienbeihilfe, geführt, sondern auch zu massiven Einschnitten im Bereich der universitären Lehre, so daß in vielen Fällen für Studenten, die ihr Studium unter bestimmten gesetzlichen und infrastrukturellen Voraussetzungen begonnen haben, die Beendigung ihres Studiums in der vorgeschriebenen Mindestdauer nicht möglich ist. Grundsätzlich sind die Unterzeichner der Ansicht, daß nur eine gesamtstrukturelle Neukonzeption des universitären Bildungswesens wieder zu einer erfolgreichen und befriedigenden Situation für Studierende und Lehrende führen kann, so daß eine Erfüllung der gesetzlichen Rahmenbedingungen möglich erscheint.

Umso überraschender muß in Zusammenhang mit der mit dem 26. Lebensjahr limitierten Auszahlung der Familienbeihilfe festgestellt werden, daß es hier eine eklatante Ungleichbehandlung zwischen Studenten und Studentinnen gibt. Während die männlichen Studierenden auf Grund des geleisteten Präsenz- oder Zivildienstes Anspruch auf Familienbeihilfe bis zum 27. Lebensjahr haben, wird den weiblichen Kolleginnen für die Zeit des Mutterschutzes und für die Zeit der Erziehung des Kindes keine Verlängerung der Anspruchsfrist auf Familienbeihilfe eingeräumt.“

Der Familienausschuß hat diesen Initiativantrag in seiner Sitzung am 4. Dezember 1997 in Verhandlung genommen.

Berichterstatterin im Ausschuß war die Abgeordnete Edith Haller.

An der Debatte beteiligten sich neben der Ausschußobfrau die Abgeordneten Karl Gerfried Müller, Edith Haller, Klara Motter, Karl Öllinger, Elfriede Madl, Dr. Sonja Moser, Katharina Horngacher, Ludmilla Parfuss, Johann Schuster, Franz Koller, Dr. Martin Graf, Edeltraud Gatterer sowie der Bundesminister für Umwelt, Jugend und Familie Dr. Martin Bartenstein.

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Initiativantrag nicht die Zustimmung der Ausschuß­mehrheit.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Familienausschuß somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 1997 12 04

                                Johann Schuster                                                                 Dr. Ilse Mertel

                                   Berichterstatter                                                                            Obfrau