1035 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XX. GP

Bericht

des Familienausschusses


über den Antrag 374/A(E) der Abgeordneten Edith Haller und Genossen betreffend Erhöhung des Mutter-Kind-Paß-Bonus

Die Abgeordneten Edith Haller und Genossen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 13. Dezember 1996 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Die der Einführung des Mutter-Kind-Paß-Bonus zugrundeliegende Intention, nämlich der Anreiz zur Beibehaltung des im Mutter-Kind-Paß vorgesehenen Untersuchunsprogrammes für Schwangere und Kinder, verfehlt sein Ziel insofern grundlegend, als der vorgesehene einmalig auszuzahlende Betrag von 2 000 S zur Aufrechterhaltung der Untersuchungsdisziplin als zu niedrig angesetzt ist, vor allem, da wichtige Untersuchungen oder zB die Einhaltung des Impfplanes nicht mit dem ersten Lebensjahr des Kindes enden, sondern im zweiten oder sogar darüber hinaus fortgesetzt werden müssen. Folgte man aber der bisherigen Interpretation der Initiatoren des Mutter-Kind-Passes, so könne nur unter Einhaltung dieses Untersuchungsprogrammes eine umfassende, gesundheitliche Betreuung des Kindes erfolgen.

Umso schwerer wiegt die Tatsache, daß die Regierungsparteien als zusätzliche Reglementierung die soziale Staffelung einführen wollen, so daß unter dem Vorwand der ,sozialen Gerechtigkeit‘ ein weiteres Signal in Richtung Besteuerung der Transferleistungen, Besteuerung von Familieneinkommen – jedoch ohne Unterscheidung nach dem Familiensplitting – gesetzt wird und die Belastungen für Familien weiter erhöht werden.

Vor dem Hintergrund dieses Problemfeldes hat auch der Familienpolitische Beirat in seiner letzten Sitzung beschlossen, dahingehend zu wirken, daß der vorgesehene Betrag von 2 000 S verdreifacht werde und diese Summe in drei Raten nach Absolvierung des Untersuchungsplanes auszuzahlen sei.“

Der Familienausschuß hat diesen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 4. Dezember 1997 in Verhandlung genommen.

Als Berichterstatterin für den Ausschuß fungierte die Abgeordnete Edith Haller.

An der Debatte beteiligte sich der Abgeordnete Karl Öllinger.

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag nicht die Zustimmung der Ausschuß­mehrheit.

Der Ausschuß stellt somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 1997 12 04

                              Brigitte Tegischer                                                                Dr. Ilse Mertel

                                 Berichterstatterin                                                                           Obfrau