1046 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XX. GP

Bericht

des Außenpolitischen Ausschusses


über die Regierungsvorlage (930 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Konsular­gebührengesetz 1992 geändert wird

Mit der Inkraftsetzung der Schengener Übereinkommen für Österreich muß auch jener Tarifsatz des Konsulargebührengesetzes geändert werden, der die Höhe der Gebühren für die Erteilung von Sichtvermerken regelt. Die Novellierung des Konsulargebührengesetzes gehört daher zu dem Paket von gesetzlichen Maßnahmen, mit denen die Schengener Übereinkommen für den österreichischen Rechtsbereich umgesetzt werden. Bei der Neufassung des Konsulargebührengesetzes sind die entsprechenden neuen Bestimmungen des neuen Fremdengesetzes, vor allem über die Kategorisierung der verschiedenen Arten von Sichtvermerken, zu berücksichtigen.

Die Einführung eines einheitlichen Visums für die Einreise in das Gebiet der Mitgliedstaaten der Schengener Übereinkommen wird voraussichtlich einen Einnahmenausfall von 15 Millionen Schilling im Jahr nach sich ziehen, weil damit Visa für die Einreise in jeden einzelnen Mitgliedstaat, also zB für die Einreise nach Österreich, wenn von einem anderen Schengen-Mitgliedstaat ein Visum ausgestellt wurde, nicht mehr erforderlich sind. Dabei ist berücksichtigt, daß gegenüber Staatsangehörigen, die keinem Schengen-Mitgliedstaat angehören, zum Teil eine bisher bestehende Gebührenfreiheit bei der Ausstellung von Sichtvermerken abgeschafft wird, was seinerseits wieder Mehreinnahmen mit sich bringen wird.

Der Außenpolitische Ausschuß hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 13. Jänner 1998 in Verhandlung genommen.

An der anschließenden Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Dipl.-Kfm. Holger Bauer, Dr. Michael Spindelegger, Mag. Doris Kammerlander und der Bundesminister für auswärtige Angelegenheiten Dr. Wolfgang Schüssel.

Die Abgeordneten Dr. Michael Spindelegger und Peter Schieder brachten einen Abänderungsantrag ein, der sich auf das Datum des Inkrafttretens des gegenständlichen Gesetzentwurfes bezog.

Bei der Abstimmung wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf in der Fassung des vorerwähnten Abänderungsantrages mit Stimmenmehrheit angenommen.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Außenpolitische Ausschuß somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf (930 der Beilagen) mit der ange­schlossenen Abänderung (Anlage) die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 1998 01 13

                             Dr. Willi Fuhrmann                                                              Peter Schieder

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann

Anlage

Abänderung

zum Gesetzentwurf in 930 der Beilagen

Art. II lautet:

Dieses Bundesgesetz tritt mit 1. März 1998 in Kraft.