1050 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XX. GP
Ausgedruckt am 20. 1. 1998
Regierungsvorlage
Bundesgesetz über die Veräußerung von unbeweglichem Bundesvermögen
Der Nationalrat hat beschlossen:
§ 1. Der Bundesminister für Finanzen ist zu nachstehender Verfügung über unbewegliches Bundesvermögen ermächtigt.
In Wien
Verkauf zu Schilling
(Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten)
Grundstücke Nr. 317/1 Baufläche, inneliegend in EZ 171, Nr. 318 Baufläche, inneliegend in EZ 546, Nr. 315 Baufläche und Nr. 316 Baufläche, inneliegend in EZ 972, sowie 1/3 Anteil an Grundstück Nr. 319 Baufläche, inneliegend in EZ 67, sämtlich vorgetragen in Grundbuch 01507 Nußdorf............................................................................................ 55 072 000
§ 2. Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist der Bundesminister für Finanzen betraut.
Erläuterungen
I.
Das Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten hat die Veräußerung der unter II. angeführten, für Bundeszwecke entbehrlichen Liegenschaften beantragt.
Da bei dieser Verfügung über unbewegliches Bundesvermögen im Hinblick auf die in Artikel XI Bundesfinanzgesetz 1997 in der geltenden Fassung normierten Wertgrenzen dem Bundesminister für Finanzen keine Veräußerungsgenehmigung zusteht, ist die Einholung einer gesetzlichen Veräußerungsermächtigung erforderlich.
Bei Verfügungen über Bundesvermögen kommt dem Bundesrat gemäß Art. 42 Abs. 5 B-VG kein Mitwirkungsrecht zu.
II.
In Wien
Verkauf
Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten
Grundstücke Nr. 317/1 Baufläche (1 525 m²), inneliegend in EZ 171, Nr. 318 Baufläche (1 460 m²), inneliegend in EZ 546, Nr. 315 Baufläche (1 885 m²) und Nr. 316 Baufläche (1 626 m²), inneliegend in EZ 972, sowie 1/3 Anteil an Grundstück Nr. 319 Baufläche (1 165 m²), inneliegend in EZ 67, sämtlich vorgetragen in Grundbuch 01507 Nußdorf, somit Grundflächen im Gesamtausmaß von rund 6 884 m², zum Kaufpreis von 55 072 000 S an Frau Magda Maitz, Wien.
Die genannten Liegenschaften bilden zusammen einen Bauplatz in 1190 Wien, Zahnradbahnstraße. Sie wurden im Jahre 1977 zwecks Errichtung einer Höheren Schule erworben und weisen derzeit eine Widmung für öffentliche Zwecke auf. Da dieses Schulbauprojekt nicht realisiert wurde, sind die Liegenschaften entbehrlich und sollen veräußert werden. Der Verkaufserlös unterliegt gemäß Ministerratsbeschluß von 24. September 1996 zur Gänze einer Zweckbindung für Bauvorhaben der Unterrichtsverwaltung.
Der Kaufpreis von rund 55 Millionen Schilling (zuzüglich einer Aufzahlungsverpflichtung bei allfälliger besserer Ausnützung) wurde im Rahmen eines allgemeinen, bedingungsfreien und hinreichend publizierten Bietverfahrens durch Zuschlag an den Bestbieter ermittelt und liegt über dem Ergebnis einer Schätzung durch das Bundesministerium für Finanzen (50 Millionen Schilling).
Die Käuferin beabsichtigt die Durchführung eines Wohnbauprojektes.