1061 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XX. GP

Bericht

des Unterrichtsausschusses


über den Antrag 548/A(E) der Abgeordneten Maria Schaffenrath und Genossen betref­fend die Gleichberechtigung von Schulkindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf bezüglich der Schulbesuchsdauer


Die Abgeordneten Maria Schaffenrath und Genossen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 11. Juli 1997 im Nationalrat eingebracht. Dieser Antrag war wie folgt begründet:

„Trotz der jüngsten Gesetzesnovellen zur Integration von Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf in die Regelschule und trotz vieler Beteuerungen seitens des Unterrichtsressorts zum Anliegen einer Gleichstellung von behinderten Kindern im Schulbereich kommt es derzeit immer wieder zu Vorkomm­nissen, in denen Unstimmigkeiten der bestehenden Gesetzeslage zuungunsten der betroffenen Kinder mit SPF (sonderpädagogischem Förderbedarf) ausgelegt werden. Offensichtlich tendieren die unterschied­lichsten Ebenen der Schulbürokratie dazu, die ohnehin nicht einfache Situation von Kindern mit SPF und deren Eltern nach Möglichkeit zu erschweren – anstatt im Sinne wohlwollender Humanität die Entschei­dungsspielräume zugunsten der Betroffenen auszulegen.

Ein solchermaßen trauriges Beispiel lieferten in den letzten Monaten verschiedene Entscheidungen bezüglich des Rechtes behinderter Kinder auf Schulbesuch über die Pflichtschulzeit hinaus. Für Kinder mit SPF bedeutet die Möglichkeit eines Schulbesuches in je individuell angemessener Länge eine wesentliche Voraussetzung einer bildungsmäßigen Gleichberechtigung in unserer Gesellschaft.

Die derzeitigen gesetzlichen Rahmenbedingungen nehmen darauf allerdings keine Rücksicht. So haben Kinder ohne SPF die Möglichkeit einer 15jährigen Schulbildung (zwölf Jahre bis zur Matura plus dreimaliges Repetieren), Kinder mit SPF in Sonderschulen haben das Recht auf elf Jahre Schulbesuch, wohingegen Kinder mit SPF in Integrationsklassen lediglich in der Dauer der Pflichtschulzeit die Schule besuchen dürfen! Tatsächlich werden derzeit die Ansuchen um Weiterbesuch in Integrationsklassen über das neunte Pflichtschuljahr hinaus generell abgelehnt und manche Schulbehörden scheuen sich nicht, dies mit den entstehenden Kosten zu begründen.

So kommt es derzeit zur grotesken, aber für die österreichische Schulpolitik nicht uncharakteristischen Situation, daß jährlich 40 000 bis 50 000 SchülerInnen das Schuljahr wegen ein oder zwei Nicht Genügend wiederholen müssen und damit Kosten in der Höhe von zirka 3 Milliarden Schilling pro Jahr entstehen, wohingegen einigen wenigen Kindern mit SPF der weiterführende Schulbesuch mit dem Kostenargument verweigert wird!“

Der Unterrichtsausschuß hat den Entschließungsantrag 548/A(E) in seiner Sitzung am 15. Jänner 1998 in Verhandlung genommen.

Als Berichterstatterin für den Ausschuß fungierte die Abgeordnete Maria Schaffenrath.

An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Karl Öllinger, Elfriede Madl, Maria Schaffenrath, Dr. Dieter Antoni, Dr. Robert Rada, Katharina Horngacher sowie die Bundesministerin für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten Elisabeth Gehrer.

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag keine Mehrheit.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Unterrichtsausschuß somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 1998 01 15

                              Dr. Johann Stippel                                                          Mag. Dr. Josef Höchtl

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann