1068 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XX. GP
Bericht
des Verfassungsausschusses
betreffend den Zwanzigsten Bericht der Volksanwaltschaft (1. Jänner bis 31. Dezember 1996) (III-88 der Beilagen)
Der dem Verfassungsausschuß zur Vorberatung vorgelegene Bericht umfaßt insbesondere einen Allgemeinen Teil betreffend die Inanspruchnahme und Tätigkeit der Volksanwaltschaft, einen Teil über die Aufgabenbereiche der einzelnen Volksanwälte – gegliedert nach Ressortbereichen –, wobei auch auf bestimmte Einzelfälle eingegangen wird, und einen Teil über legislative Anregungen der Volksanwaltschaft.
Im Allgemeinen Teil wird über die Entwicklung des Geschäftsanfalls im Berichtszeitraum berichtet. Insgesamt war demgemäß die Volksanwaltschaft für 10 366 Beschwerden zuständig. Davon wurden in 4 030 Fällen Prüfungsverfahren durchgeführt. In 50 Fällen wurde ein amtswegiges Prüfungsverfahren eingeleitet, davon betrafen 38 die Bundesverwaltung. Ferner enthält dieser Teil des Berichtes Angaben über die von den Volksanwälten im Kalenderjahr 1996 abgehaltenen Sprechtage, an denen insgesamt 1 756 Personen vorgesprochen haben. Weiters werden im Allgemeinen Teil unter anderem die Zahl der abgeschlossenen Prüfungsverfahren sowie andere Erledigungen, die Stellungnahmen der Volksanwaltschaft zu Petitionen und Bürgerinitiativen und die Öffentlichkeitsarbeit der Volksanwaltschaft im Rahmen des VA-Pressedienstes angeführt.
Der Statistische Teil, der die Zusammenstellung der Anzahl und der Gegenstände der im Jahr 1996 eingelangten Beschwerden und sonstigen Anbringen sowie der im Berichtszeitraum eingeleiteten amtswegigen Prüfungsverfahren umfaßt, wird – um dem Grundsatz der Sparsamkeit zu entsprechen – in Hinkunft nur auf Anforderung übermittelt.
Der Verfassungsausschuß hat den gegenständlichen Bericht in seiner Sitzung am 28. Jänner 1998 in Verhandlung genommen.
An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Mag. Terezija Stoisits, Karl Donabauer, Dr. Elisabeth Hlavac, Mag. Johann Ewald Stadler, Dr. Gottfried Feurstein und Dr. Michael Krüger.
Bei der Abstimmung hat der Verfassungsausschuß einstimmig beschlossen, dem Hohen Hause die Kenntnisnahme dieses Berichtes zu empfehlen.
Der Verfassungsausschuß stellt somit den Antrag, der Nationalrat wolle den Zwanzigsten Bericht der Volksanwaltschaft (1. Jänner bis 31. Dezember 1996) (III-88 der Beilagen) zur Kenntnis nehmen.
Wien, 1998 01 28
Karl Donabauer Dr. Peter Kostelka
Berichterstatter Obmann