1075 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XX. GP

Bericht

des Umweltausschusses


über die Regierungsvorlage (905 der Beilagen): Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und dem Land Niederösterreich zur Errichtung und Erhaltung eines Nationalparks Thayatal samt Anlage


Das Thayatal bei Hardegg zählt zu den letzten naturnahen Tallandschaften Mitteleuropas und ist daher als nationalparkwürdig einzustufen. Diese Festlegung wird durch mehrere Vorarbeiten belegt. Auf Grund der Vielzahl an Lebensräumen und des großen Artenreichtums ist das Gebiet von hohem ökologischen und ästhetischem Wert. Besonders hervorzuheben ist das ökomorphologische Phänomen eines beeindruckend ausgeprägten Umlaufberges. Die Sicherung der naturnahen Laubmischwälder an den Talhängen des Nationalparks ist ein Beitrag zum bisher in Europa vernachlässigten Schutz von Laubwaldökosystemen.

Der Nationalpark existiert auf tschechischer Seite der Thaya mit 6 300 ha bereits seit 1991 und wurde von der Welt-Naturschutzunion IUCN auch international anerkannt. Auf der österreichischen Seite wurde das Gebiet im Bereich des Thayatals bei Hardegg im Rahmen einer detaillierten Machbarkeitsstudie im Jahr 1992 als „nationalparkwürdig“ eingestuft. Im Jahr 1989 wurde durch Verordnung der NÖ Landes­regierung das „Naturschutzgebiet Thayatal“ errichtet. Letzteres wurde 1992 auf Basis einer weiteren Verordnung erweitert und umfaßt gesamt 775 ha.

Aus raumordnungspolitischer Sicht käme dem Nationalpark Thayatal als wichtigem Imageträger der Region zentrale Bedeutung zu.

Die Verwaltung des Nationalparks erfolgt durch eine gemeinnützige Nationalpark Thayatal GmbH, an der der Bund und das Land Niederösterreich zu je 50% beteiligt sind.

Die gegenständliche Vereinbarung bindet hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen die Organe der Gesetzgebung und bedarf daher gemäß Art. 15a B-VG der Genehmigung durch den Nationalrat.

Der Umweltausschuß hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 4. Februar 1998 in Verhandlung gezogen.

An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Josef Schrefel, Dr. Robert Rada, Dipl.-Ing. Werner Kummerer, Mag. Thomas Barmüller, Dr. Stefan Salzl, Dipl.-Ing. Maximilian Hof­mann, Anna Elisabeth Aumayr sowie der Bundesminister für Umwelt, Jugend und Familie Dr. Martin Bartenstein.

Bei der Abstimmung hat der Umweltausschuß einstimmig beschlossen, dem Nationalrat die Genehmigung des Abschlusses der Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zu empfehlen.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Umweltausschuß somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem Abschluß der Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und dem Land Niederösterreich zur Errichtung und Erhaltung eines Nationalparks Thayatal samt Anlage (905 der Beilagen) die Genehmi­gung erteilen.

Wien, 1998 02 04

                               Matthias Ellmauer                                                          Mag. Karl Schweitzer

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann