1091 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XX. GP

Bericht

des Finanzausschusses


über die Regierungsvorlage (1078 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Gesundheits- und Sozialbereich-Beihilfengesetz geändert wird

Landesfonds, die gemäß ASVG als aushelfende Träger gelten, und inländische Sozialversicherungsträger können gemäß internationalen Sozialversicherungsabkommen für sozialversicherte Auslandspatienten nur eine dem inländischen sozialversicherten Patienten entsprechende Kostenerstattung in Rechnung stellen. Damit die der Krankenbehandlung zuordenbare anteilige Vorsteuer als verrechenbare Kostenkomponente berücksichtigt werden kann, ist es erforderlich, die von den Krankenanstalten beanspruchten Beihilfen über die abrechnungszuständigen Stellen (Landesfonds, inländische Sozialversicherungsträger) zu führen.

Der Finanzausschuß hat die Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 10. März 1998 in Verhandlung genommen.

An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter die Abgeordneten Hermann Böhacker und Mag. Gilbert Trattner sowie der Bundesminister für Finanzen Rudolf Edlinger.

Bei der Abstimmung wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf einstimmig ange­nommen.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Finanzausschuß somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf (1078 der Beilagen) die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 1998 03 10

                                     Jakob Auer                                                                   Dr. Ewald Nowotny

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann