1118 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XX. GP
Bericht
des Gleichbehandlungsausschusses
über den Entschließungsantrag 330/A(E) der Abgeordneten Edith Haller und Genossen betreffend Frauen-Erwerbstätigkeit, Kindererziehung, Frauenpensionen
Die Abgeordneten Edith Haller und Genossen haben diesen Entschließungsantrag am 28. November 1996 eingebracht und wie folgt begründet:
“Die Situation der österreichischen Frauen ist nach 20 Jahren sozialistisch dominierter Frauenpolitik unbefriedigend. Nach wie vor sind in Österreich hunderttausende Frauen ohne eigenständige Absicherung, ist das Kinderbetreuungssystem unzureichend ausgebaut und die Familienarbeit ist der Erwerbstätigkeit noch immer nicht gleichgesetzt.
Die Notwendigkeit eines gesondert geführten Frauenministeriums ist unserer Meinung nach nicht gegeben, vielmehr sollten sich die Politikerinnen bemühen, die weiblichen Denkansätze in allen Ressorts in angemessener Relation einfließen zu lassen.
Wir Freiheitlichen fordern in erster Linie die volle Wahlfreiheit von Frauen zwischen Beruf und Familie oder Familie und Beruf, ohne daß Entscheidungen nach ideologischen Gesichtspunkten diskriminiert werden.
Laut einer Studie, die in den Metropolen der Europäischen Union durchgeführt wurde, ist der Wunsch nach Vereinbarkeit von Beruf und Familie bei jungen Frauen besonders hoch.
Frauenpolitik muß daher Rahmenbedingungen für die gesellschaftliche und wirtschaftliche Akzeptanz von Frauen sowie für die Vereinbarkeit von Beruf und Familie schaffen.
Frauenpolitik muß sach- und realitätsbezogen sein und sich an den tatsächlichen Bedürfnissen orientieren.
Erwerbstätigkeit:
Die Struktur der Erwerbstätigen unterliegt Veränderungen, insbesondere durch eine zunehmende Erwerbsbeteiligung der Frauen. Im internationalen Vergleich schneidet Österreich in bezug auf die Erwerbsquote bei Frauen eher schlecht ab. Führend sind in dieser Hinsicht die skandinavischen Länder, allen voran Dänemark; nur in den südlichen Ländern Europas ist die Erwerbsquote noch geringer.
Die Flexibilisierung der Arbeitszeit ist durchaus wünschenswert, jedoch hat man verabsäumt, vorher soziale Rahmenbedingungen zu schaffen, damit vor allem Frauen nicht benachteiligt sind. Man kann nicht Ladenöffnungszeiten liberalisieren, ohne vorher entsprechende Strukturen zu schaffen. Zuerst muß das soziale Umfeld verändert werden, bevor Arbeitszeiten und Ladenöffnungszeiten flexibel gestaltet werden (angepaßte Kindergartenöffnungszeiten, keine Einkommensverluste durch Spezialverträge, zB Werkverträge, Schaffung öffentlicher Verkehrsstrukturen).
Kinderbetreuung:
Die Familie schafft Geborgenheit, gibt den notwendigen Rückhalt und bereichert das Leben. Diese Sichtweise vertritt der Großteil der ÖsterreicherInnen und als persönliches Ziel nennen sie eine intakte und gut funktionierende Familie.
Die Situation der österreichischen Familien ist jedoch alles andere als zufriedenstellend.
Es leben rund 104 000 Familien mit 217 000 Kindern in Armut, vor allem Mehrkindfamilien und Alleinerzieher. Eltern sollen die Art und Weise der Kindererziehung frei wählen können, ohne an finanzielle Grenzen gebunden zu sein.
Pensionsrechtliche Absicherung:
Rund 400 000 Frauen in Österreich haben keine eigene pensionsrechtliche Absicherung, da sie überwiegend Familienarbeit geleistet haben. Besonders bei Verlust des Partners, sei es durch Scheidung, Trennung oder Tod, geraten jene Frauen in Notsituationen, die ihr ganzes Leben ihre Arbeitskraft der Familie zur Verfügung gestellt haben.”
Der Gleichbehandlungsausschuß hat den vorliegenden Antrag [330/A(E)] in seiner Sitzung am 30. September 1997 erstmals in Verhandlung genommen.
Gemäß § 41 Abs. 2 GOG wurden die Verhandlungen über den gegenständlichen Entschließungsantrag, über das Frauen-Volksbegehren (716 der Beilagen) sowie über alle Anträge, die auf der Tagesordnung standen [545/A, 370/A, 462/A(E), 463/A(E), 480/A(E), 503/A, 509/A(E), 510/A(E), 511/A(E), 512/A(E), 518/A(E), 531/A(E) und 532/A(E)], zusammengefaßt.
Berichterstatterin im Ausschuß war Abgeordnete Edith Haller.
Nach den Berichterstattungen zu den einzelnen Verhandlungsgegenständen wurde die Einsetzung eines Unterausschusses zur Vorbehandlung aller Verhandlungsgegenstände einstimmig beschlossen.
Hinsichtlich der Mitglieder dieses Unterausschusses sowie hinsichtlich des Verlaufes der Unterausschußberatungen wird auf den Ausschußbericht über das Frauen-Volksbegehren in 1113 der Beilagen verwiesen.
In der Sitzung des Gleichbehandlungsausschusses am 1. April 1998 berichtete die Obfrau des Unterausschusses, Abgeordnete Dr. Elisabeth Hlavac, über das Ergebnis der Unterausschußberatungen.
An der anschließenden Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Rosemarie Bauer, Edith Haller, Mag. Doris Kammerlander, Mag. Dr. Maria Theresia Fekter, Maria Schaffenrath, Dr. Gertrude Brinek, Heidrun Silhavy, Edeltraud Gatterer, die Bevollmächtigte des Frauenvolksbegehrens Dr. Gabriele Christa Pölzlbauer, die Obfrau Dr. Elisabeth Hlavac sowie die Bundesministerin für Frauenangelegenheiten und Verbraucherschutz Mag. Barbara Prammer.
Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag keine Mehrheit.
Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Gleichbehandlungsausschuß somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.
Wien, 1998 04 01
Heidrun Silhavy Dr. Elisabeth Hlavac
Berichterstatterin Obfrau