1120 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XX. GP

Bericht

des Gleichbehandlungsausschusses


über den Entschließungsantrag 462/A(E) der Abgeordneten Edith Haller und Genossen betreffend erste Maßnahmen zur Umsetzung des Frauenvolksbegehrens zur partner­schaftlichen Gestaltung des Pensionsrechts


Die Abgeordneten Edith Haller und Genossen haben diesen Entschließungsantrag am 15. Mai 1997 eingebracht und wie folgt begründet:

“Das Frauenvolksbegehren wurde von rund 645 000 Österreicherinnen und Österreichern unterschrieben. Diese massive Unterstützung für den in Einzelpunkten durchaus nicht unumstrittenen Forderungskatalog stellt der Frauenpolitik der letzten Jahrzehnte ein katastrophal schlechtes Zeugnis aus, da die Grund­probleme der Gleichbehandlung offenbar immer noch als ungelöst empfunden werden.

Ein Schwerpunkt der Forderungen des Volksbegehrens liegt im Bereich des Pensionsrechts. Noch immer werden sowohl Kinder als auch pflegebedürfte Verwandte überwiegend von Frauen betreut, die deshalb vielfach nur kürzere und von der Bemessungsgrundlage her niedrigere Versicherungszeiten erwerben. Wenn sie verheiratet sind, kommen ihnen die Beitragszeiten, die der Ehemann während der im Interesse der gesamten Familie liegenden häuslichen Tätigkeit der Frau erwirbt, in keiner Weise zugute. Dies bedeutet oftmals, daß Frauen gar keinen eigenen oder nur einen sehr niedrigen Pensionsanspruch erwerben und daher von Unterhaltszahlungen bzw. der Witwenpension abhängig sind.

Die Antragstellerinnen meinen, daß die typischerweise von Frauen erbrachten familiären Leistungen im Bereich des Pensionsrechts nicht länger ignoriert werden sollten, weshalb sie daher als einen Teil der Umsetzung der Anliegen des Frauenvolksbegehrens den Entschließungsantrag eingebracht haben.”

Der Gleichbehandlungsausschuß hat den vorliegenden Antrag [462/A(E)] in seiner Sitzung am 30. September 1997 erstmals in Verhandlung genommen.

Gemäß § 41 Abs. 2 GOG wurden die Verhandlungen über den gegenständlichen Entschließungsantrag, über das Frauen-Volksbehren (716 der Beilagen) sowie über alle Anträge, die auf der Tagesordnung standen [545/A, 330/A(E), 370/A, 463/A(E), 480/A(E), 503/A, 509/A(E), 510/A(E), 511/A(E), 512/A(E), 518/A(E), 531/A(E) und 532/A(E)], zusammengefaßt.

Berichterstatterin im Ausschuß war Abgeordnete Edith Haller.

Nach den Berichterstattungen zu den einzelnen Verhandlungsgegenständen wurde die Einsetzung eines Unterausschusses zur Vorbehandlung aller Verhandlungsgegenstände einstimmig beschlossen.

Hinsichtlich der Mitglieder dieses Unterausschusses sowie hinsichtlich des Verlaufes der Unterausschuß­beratungen wird auf den Ausschußbericht über das Frauen-Volksbegehren in 1113 der Beilagen verwiesen.

In der Sitzung des Gleichbehandlungsausschusses am 1. April 1998 berichtete die Obfrau des Unterausschusses, Abgeordnete Dr. Elisabeth Hlavac, über das Ergebnis der Unterausschußberatungen.

An der anschließenden Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Rosemarie Bauer, Edith Haller, Mag. Doris Kammerlander, Mag. Dr. Maria Theresia Fekter, Maria Schaffenrath, Dr. Gertrude Brinek, Heidrun Silhavy, Edeltraud Gatterer, die Bevollmächtigte des Frauenvolksbegehrens Dr. Gabriele Christa Pölzlbauer, die Obfrau Dr. Elisabeth Hlavac sowie die Bundesministerin für Frauenangelegenheiten und Verbraucherschutz Mag. Barbara Prammer.

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag keine Mehrheit.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Gleichbehandlungsausschuß somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.


Wien, 1998 04 01

                                 Heidrun Silhavy                                                             Dr. Elisabeth Hlavac

                                 Berichterstatterin                                                                           Obfrau