1121 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XX. GP
Bericht
des Gleichbehandlungsausschusses
über den Entschließungsantrag 463/A(E) der Abgeordneten Edith Haller und Genossen betreffend erste Maßnahmen zur Umsetzung des Frauenvolksbegehrens zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie
Die Abgeordneten Edith Haller und Genossen haben diesen Entschließungsantrag am 15. Mai 1997 eingebracht und wie folgt begründet:
“Das Frauenvolksbegehren wurde von rund 645 000 Österreicherinnen und Österreichern unterschrieben. Diese massive Unterstützung für den in Einzelpunkten durchaus nicht unumstrittenen Forderungskatalog stellt der Frauenpolitik der letzten Jahrzehnte ein katastrophal schlechtes Zeugnis aus, da die Grundprobleme der Gleichbehandlung und der Vereinbarkeit von Beruf und Familie offenbar immer noch als ungelöst empfunden werden.
Wie berechtigt die Forderungen des Volksbegehrens im Bereich der überwiegend von Frauen bewältigten Kollision von Beruf und Kinderbetreuung und wie bruchstückhaft und unzureichend die staatlichen Regelungen und Hilfen in diesem Bereich derzeit sind, wird aus vielen Berichten über die Situation arbeitsloser Alleinerzieherinnen erkennbar: Das Arbeitsmarktservice nimmt auf Betreuungspflichten keine Rücksicht (mehr), stuft eine durch Elternpflichten zeitlich eingeschränkte Vermittelbarkeit als Arbeitsunwilligkeit ein und streicht daher jegliche Leistung; den Betroffenen werden aber weder ausreichende Betreuungseinrichtungen zur Verfügung gestellt noch eine andere staatliche Leistung gewährt, die es ihnen ermöglichen würde, ihre Kinder selbst zu betreuen.
Die Antragstellerinnen halten diesen Zustand für sowohl den primär betroffenen Frauen als auch den durch Not oder mangelhafte Betreuung gefährdeten Kindern unzumutbar, weshalb sie daher als einen Teil der Umsetzung der Anliegen des Frauenvolksbegehrens den Entschließungsantrag eingebracht haben.”
Der Gleichbehandlungsausschuß hat den vorliegenden Antrag [463/A(E)] in seiner Sitzung am 30. September 1997 erstmals in Verhandlung genommen.
Gemäß § 41 Abs. 2 GOG wurden die Verhandlungen über den gegenständlichen Entschließungsantrag, über das Frauen-Volksbegehren (716 der Beilagen) sowie über alle Anträge, die auf der Tagesordnung standen [545/A, 330/A(E), 370/A, 462/A(E), 480/A(E), 503/A, 509/A(E), 510/A(E), 511/A(E), 512/A(E), 518/A(E), 531/A(E) und 532/A(E)], zusammengefaßt.
Berichterstatterin im Ausschuß war Abgeordnete Edith Haller.
Nach den Berichterstattungen zu den einzelnen Verhandlungsgegenständen wurde die Einsetzung eines Unterausschusses zur Vorbehandlung aller Verhandlungsgegenstände einstimmig beschlossen.
Hinsichtlich der Mitglieder dieses Unterausschusses sowie hinsichtlich des Verlaufes der Unterausschußberatungen wird auf den Ausschußbericht über das Frauen-Volksbegehren in 1113 der Beilagen verwiesen.
In der Sitzung des Gleichbehandlungsausschusses am 1. April 1998 berichtete die Obfrau des Unterausschusses, Abgeordnete Dr. Elisabeth Hlavac, über das Ergebnis der Unterausschußberatungen.
An der anschließenden Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Rosemarie Bauer, Edith Haller, Mag. Doris Kammerlander, Mag. Dr. Maria Theresia Fekter, Maria Schaffenrath, Dr. Gertrude Brinek, Heidrun Silhavy, Edeltraud Gatterer, die Bevollmächtigte des Frauenvolksbegehrens Dr. Gabriele Christa Pölzlbauer, die Obfrau Dr. Elisabeth Hlavac sowie die Bundesministerin für Frauenangelegenheiten und Verbraucherschutz Mag. Barbara Prammer.
Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag keine Mehrheit.
Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Gleichbehandlungsausschuß somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.
Wien, 1998 04 01
Heidrun Silhavy Dr. Elisabeth Hlavac
Berichterstatterin Obfrau