1126 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XX. GP

Bericht

des Gleichbehandlungsausschusses


über den Antrag 687/A(E) der Abgeordneten Mag. Dr. Heide Schmidt und Genossen betreffend Neubewertung der Arbeit


Die Abgeordneten Mag. Dr. Heide Schmidt und Genossen haben diesen Entschließungsantrag am 25. Februar 1998 eingebracht und wie folgt begründet:

“Laut Sozialbericht 1996 lagen die mittleren Löhne männlicher Arbeiter um 34% über jenen der Arbeiterinnen, die Gehälter der männlichen Angestellten um 41% über denen der weiblichen Angestellten. Sogar bei gleicher Qualifikation liegen die Verdienste der Frauen deutlich unter jenen der Männer. Die mittleren arbeitszeitstandardisierten Verdienste der Männer sind zwischen 18% (Hochschul- und Universitätsabsolventen) und 31% (Absolventen von Berufsbildenden höheren Schulen) über jenen der Frauen.

Der große Einkommensunterschied zwischen Frauen und Männer sowie die geschlechtsspezifische Segmentation am Arbeitsmarkt waren/sind Anlaß für eine bereit geführte Diskussion. Diese mündete in der Forderung nach gleicher Bezahlung für vergleichbare oder gleichwertige Arbeit.

Der Begriff der ,gleichwertigen Arbeit‘ ist für die Entlohnung von Frauen deshalb so bedeutsam, weil Frauen typischerweise andere Arbeiten verrichten als Männer und das Prinzip der gleichen Entlohnung von gleicher Arbeit daher nicht greifen kann.

Tätigkeiten haben nicht an sich einen bestimmten Wert, sondern ihre Wertschätzung ist sehr oft in der alltäglichen Sicht damit verknüpft, von welchen Gruppen sie ausgeführt werden – solange Frauen bestimmte Tätigkeiten ausführen, gelten diese als unkompliziert, leicht und werden eher gering bewertet. Sobald dieselbe Tätigkeit Männer übernehmen, wurden sie plötzlich in ihren Anforderungen viel komplizierter und daher auch höher eingeschätzt.

Sozialwissenschaftliche Untersuchungen zur Arbeitsplatzsegmentation beweisen: Je höher der Frauen­anteil in einer Berufsgruppe ist, desto niedriger ist auch das durchschnittliche Lohnniveau.”

Der Gleichbehandlungsausschuß hat den vorliegenden Antrag [687/A(E)] in seiner Sitzung am 1. April 1998 in Verhandlung genommen.

Berichterstatterin im Ausschuß war Abgeordnete Maria Schaffenrath.

An der anschließenden Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Rosemarie Bauer, Edith Haller, Mag. Doris Kammerlander, Mag. Dr. Maria Theresia Fekter, Maria Schaffenrath, Dr. Gertrude Brinek, Heidrun Silhavy, Edeltraud Gatterer, die Bevollmächtigte des Frauenvolksbegehrens Dr. Gabriele Christa Pölzlbauer, die Obfrau Dr. Elisabeth Hlavac sowie die Bundesministerin für Frauenangelegenheiten und Verbraucherschutz Mag. Barbara Prammer.

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag keine Mehrheit.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Gleichbehandlungsausschuß somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 1998 04 01

                                 Heidrun Silhavy                                                             Dr. Elisabeth Hlavac

                                 Berichterstatterin                                                                           Obfrau