1128 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XX. GP
Bericht
des Gleichbehandlungsausschusses
über den Antrag 724/A(E) der Abgeordneten Maria Schaffenrath und Genossen betreffend erhöhte steuerliche Absetzbarkeit von Betriebskindergärten
Die Abgeordneten Maria Schaffenrath und Genossen haben diesen Entschließungsantrag am 26. März 1998 eingebracht und wie folgt begründet:
“Kinder, Küche und Karenz entwicklen sich immer mehr zum Jobkiller. Nur noch 20% aller Frauen, die für die Erziehung der Sprößlinge karenziert waren, schaffen den Wiedereinstieg ins Berufsleben. Vor vier Jahren waren es immerhin noch rund 33% der Frauen, die ohne größere Schwierigkeiten in ihren Beruf zurückfanden.
Einer der Hauptgründe für die Probleme bei der Rückkehr in den Beruf sind noch immer die fehlenden Kinderbetreuungsplätze. Wenn Betriebe Kinderbetreuungsplätze bereitstellten, wäre dies für Frauen eine große Entlastung. Es wäre für erwerbstätige Mütter und Väter sehr motivierend und beruhigend, wenn sie ihr Kind gleich in der Nähe gut versorgt wüßten. Darüber hinaus würden zeitaufwendige Bring- und Abholwege entfallen, wodurch Teilzeitarbeit auch für Väter attraktiver werden könnte.
Ein erhöhter Freibetrag würde einen zusätzlichen Anreiz für den Unternehmer oder die Unternehmerin bringen um einen Betriebskindergarten einzurichten.”
Der Gleichbehandlungsausschuß hat den vorliegenden Antrag [724/A(E)] in seiner Sitzung am 1. April 1998 in Verhandlung genommen.
Berichterstatterin im Ausschuß war Abgeordnete Maria Schaffenrath.
An der anschließenden Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Rosemarie Bauer, Edith Haller, Mag. Doris Kammerlander, Mag. Dr. Maria Theresia Fekter, Maria Schaffenrath, Dr. Gertrude Brinek, Heidrun Silhavy, Edeltraud Gatterer, die Bevollmächtigte des Frauenvolksbegehrens Dr. Gabriele Christa Pölzlbauer, die Obfrau Dr. Elisabeth Hlavac sowie die Bundesministerin für Frauenangelegenheiten und Verbraucherschutz Mag. Barbara Prammer.
Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag keine Mehrheit.
Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Gleichbehandlungsausschuß somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.
Wien, 1998 04 01
Heidrun Silhavy Dr. Elisabeth Hlavac
Berichterstatterin Obfrau