1130 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XX. GP

Bericht

des Ausschusses für Arbeit und Soziales


über die Regierungsvorlage (1105 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Land­arbeitsgesetz 1984 geändert wird


Durch die gegenständliche Regierungsvorlage sollen für den Bereich der Landarbeitnehmer die technischen Arbeitnehmerschutzrichtlinien, die Mutterschutzrichtlinie, die Arbeitszeitrichtlinie und die Jugendarbeitsschutzrichtlinie der Europäischen Union umgesetzt werden. Weiters soll durch die gegen­ständliche Regierungsvorlage eine Angleichung der Rechtstellung der Land- und Forstarbeitnehmer an die Arbeitnehmer erfolgen, die dem Urlaubsgesetz und dem AZG unterliegen.

In den Erläuterungen der Regierungsvorlage wird darauf hingewiesen, daß der zentrale Ansatz für Sicherheit und Gesundheitsschutz die betriebliche Ebene ist. Die gegenständliche Novelle zum Landarbeitsgesetz geht – in Übereinstimmung mit den Grundsätzen der Richtlinien – von einer stärkeren Eigenverantwortlichkeit der Dienstgeber und von einer Verpflichtung zur Eigeninitiative und zur Ver­besserung der Arbeitsbedingungen aus. Ausgangspunkt für die Umsetzung auf betrieblicher Ebene ist die systematische Erfassung und Auswertung der Belastungsdaten. Auf Grundlage dieser Ermittlung und Beurteilung sind Schutzmaßnahmen festzulegen und Programme zur Verbesserung der Arbeitsbedingun­gen zu entwickeln. Dieses Konzept soll die Entwicklung individueller Lösungen ermöglichen, die auf die konkrete betriebliche Situation abstellen und die an den jeweiligen Stand der Technik und der ein­schlägigen Erkenntnisse angepaßt sind.

In den Erläuterungen wird weiters darauf hingewiesen, daß von zentraler Bedeutung für Sicherheit und Gesundheitsschutz auf betrieblicher Ebene die Einbeziehung der Dienstnehmer, insbesondere bei der Erfassung der Belastungen sowie bei der Umsetzung der Dienstnehmerschutzvorschriften in konkrete betriebliche Maßnahmen und Programme ist. Die Richtlinie 89/391 betont die Notwendigkeit, den Dialog und die ausgewogene Zusammenarbeit im Bereich der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes am Arbeitsplatz zwischen den Dienstgebern und den Dienstnehmern bzw. ihren Vertretern durch geeignete Verfahren und Instrumente auszuweiten.

Durch die gegenständliche Regierungsvorlage soll erstmals die Tagesarbeitszeit mit neun Stunden begrenzt werden; die Tageshöchstgrenze soll neun Stunden plus die gemäß § 61 erlaubten Überstunden pro Werktag betragen. Der Kollektivvertrag kann zulassen, daß die Tagesarbeitszeit bei regelmäßiger Verteilung der gesamten Wochenarbeitszeit auf vier zusammenhängende Tage auf zehn Stunden ausgedehnt wird.

Die regelmäßige Wochenarbeitszeit darf grundsätzlich nur 40 Stunden, für Dienstnehmer mit freier Station, die mit dem Dienstgeber in Hausgemeinschaft leben, 42 Stunden nicht überschreiten. Wenn in die Arbeitszeit regelmäßig und im erheblichen Umfang Arbeitsbereitschaft fällt, kann die regelmäßige Wochenarbeitszeit durch Kollektivvertrag auf höchstens 60 Stunden, die Tagesarbeitszeit auf höchstens zwölf Stunden verlängert werden.

Weiters sieht die Regierungsvorlage analog zu § 4 AZG Durchrechnungsregelungen auf Kollektiv­vertragsbasis mit Weitergabemöglichkeit an die Betriebsvereinbarung vor.

Der Ausschuß für Arbeit und Soziales hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 1. April 1998 in Anwesenheit der Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales Eleonora Hostasch in Verhandlung genommen.

Berichterstatterin im Ausschuß war die Abgeordnete Edeltraud Gatterer.

An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Reinhard Gaugg, Dr. Volker Kier, Karl Öllinger, Karl Donabauer und Dr. Gottfried Feurstein.


Bei der Abstimmung wurde die Regierungsvorlage mit Stimmenmehrheit angenommen.

Als Ergebnis seiner Beratung stellt der Ausschuß für Arbeit und Soziales somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf (1105 der Beilagen) die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 1998 04 01

                              Edeltraud Gatterer                                                        Dr. Gottfried Feurstein

                                 Berichterstatterin                                                                 Obfraustellvertreter