1131 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XX. GP
Bericht
des Ausschusses für Arbeit und Soziales
über die Regierungsvorlage (1049 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Land- und forstwirtschaftliche Berufsausbildungsgesetz geändert wird
Bisher war die Anerkennung von Lehrzeiten aus anderen Rechtsbereichen gemäß dem Land- und forstwirtschaftlichen Berufsausbildungsgesetz bzw. den Ausführungsgesetzen der Länder nur im Einzelfall nach Antrag möglich. Dieser Umstand macht eine Verwandtstellung von Lehrberufen anderer Rechtsbereiche mit jenen in der Land- und Forstwirtschaft schwierig, obwohl etliche Lehrausbildungen ähnlich oder praktisch ident sind. Durch die gegenständliche Regierungsvorlage soll die Möglichkeit geschaffen werden, durch die Ausführungsgesetzgebung bestimmte Lehrberufe – insbesondere aus dem gewerblichen Bereich – mit jenem aus dem land- und forstwirtschaftlichen Bereich verwandt zu stellen und gleichzeitig auch das Ausmaß der Anrechnung der Ausbildungszeiten festzulegen.
Weitere in der gegenständlichen Regierungsvorlage enthaltene Novellierungen haben den Zweck, den Lehrlingen in der Land- und Forstwirtschaft ähnliche Voraussetzungen zu bieten, wie sie die Lehrlinge nach dem BAG vorfinden. Es handelt sich um einige Angleichungen bei vorzeitiger Ablegung der Facharbeiterprüfung und bei den Voraussetzungen für die Zulassung eines Nachsichtwerbers zur Facharbeiterprüfung.
Die Regierungsvorlage sieht vor, daß die Ausführungsgesetze der Länder binnen sechs Monaten, nach dem der Kundmachung im Bundesgesetzblatt folgenden Tag, zu erlassen sind.
Der Ausschuß für Arbeit und Soziales hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 1. April 1998 in Anwesenheit der Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales Eleonora Hostasch in Verhandlung genommen.
Berichterstatterin im Ausschuß war die Abgeordnete Marianne Hagenhofer.
An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Dr. Volker Kier, Karl Öllinger und Karl Donabauer.
Bei der Abstimmung wurde die Regierungsvorlage mit Stimmenmehrheit angenommen.
Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuß für Arbeit und Soziales somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.
Wien, 1998 04 01
Marianne Hagenhofer Dr. Gottfried Feurstein
Berichterstatterin Obfraustellvertreter