1133 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XX. GP

Bericht

des Ausschusses für Arbeit und Soziales


über den Antrag der Abgeordneten Karl Öllinger und Genossen betreffend Arbeits­losenversicherung; Wegfall der Einkommensanrechnung bei Notstandshilfeleistungen [477/A(E)]


Die Abgeordneten Karl Öllinger, Mag. Doris Pollet-Kammerlander und Genossen haben den gegen­ständlichen Entschließungsantrag am 11. Juni 1997 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

“Die Arbeitslosenversicherung ist eine Versicherung, für welche die Beiträge familienstandsunab­hängig und individuell zu leisten sind und deren Höhe vom jeweiligen Erwerbseinkommen abhängig ist.

Die Leistungen aus dieser Versicherung sind jedoch nicht familienstandsunabhängig, sobald diese Notstandshilfeleistungen betreffen.

Dies betrifft in großem Ausmaß Frauen, deren individuelle finanzielle Absicherung trotz vorheriger Erwerbstätigkeit bei Bezug von NSH nicht mehr gewährleistet ist, sobald der Partner über ein Einkommen verfügt.

In vielen Fällen wird der Eigenbezug durch die Höhe des Partnereinkommens nicht nur reduziert, sondern entfällt überhaupt. Dieser Umstand führt für die betroffenen Personen zu einer besonders krassen Benachteiligung, da ohne Leistungsanspruch die entsprechenden Zeiten auch für die Pensionsver­sicherung verlorengehen.”

Der Ausschuß für Arbeit und Soziales hat den Entschließungsantrag 477/A(E) in seiner Sitzung am 1. April 1998 in Anwesenheit der Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales Eleonora Hostasch in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuß war der Abgeordnete Karl Öllinger.

An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Mag. Herbert Haupt, Marianne Hagenhofer, Dr. Volker Kier, Karl Öllinger, Edith Haller, Franz Hums, Edeltraud Gatterer, Reinhart Gaugg, Dr. Gottfried Feurstein und Heidrun Silhavy.

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag keine Mehrheit.

Als Ergebnis seiner Beratung stellt der Ausschuß für Arbeit und Soziales somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 1998 04 01

                                   Sophie Bauer                                                             Dr. Gottfried Feurstein

                                 Berichterstatterin                                                                 Obfraustellvertreter