1134 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XX. GP

Bericht

des Ausschusses für Arbeit und Soziales


über den Antrag der Abgeordneten Karl Öllinger und Genossen betreffend ein Bundes­gesetz, mit dem das Arbeitslosenversicherungsgesetz und das Karenzgeldgesetz geändert werden (500/A)


Die Abgeordneten Karl Öllinger, Mag. Doris Pollet-Kammerlander und Genossen haben den gegen­ständlichen Antrag am 12. Juni 1997 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

“Nach derzeitiger Rechtslage ruht das Karenzgeld bei einem über zwei Monate (nach KGG drei Monate) dauernden Auslandsaufenthalt. Nur bei Vorliegen berücksichtigungswürdiger Gründe (Ermessen) kann vom Ruhen nachgesehen werden. Auch wenn keine besonderen Gründe vorliegen, sollte Karenzgeld über einen zwei- bzw. dreimonatigen Zeitraum im Ausland bezogen werden, da eine sachliche Rechtfertigung für einen Inlandsaufenthalt nicht gegeben ist.”

Der Ausschuß für Arbeit und Soziales hat den Antrag 500/A in seiner Sitzung am 1. April 1998 in Anwesenheit der Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales Eleonora Hostasch in Verhand­lung genommen.

Berichterstatter im Ausschuß war der Abgeordnete Karl Öllinger.

An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Mag. Herbert Haupt, Marianne Hagenhofer, Dr. Volker Kier, Karl Öllinger, Edith Haller, Franz Hums, Edeltraud Gatterer, Reinhart Gaugg, Dr. Gottfried Feurstein und Heidrun Silhavy.

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Antrag keine Mehrheit.

Als Ergebnis seiner Beratung stellt der Ausschuß für Arbeit und Soziales somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 1998 04 01

                                   Sophie Bauer                                                             Dr. Gottfried Feurstein

                                 Berichterstatterin                                                                 Obfraustellvertreter