1135 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XX. GP
Bericht
des Ausschusses für Arbeit und Soziales
über den Antrag der Abgeordneten Karl Öllinger und Genossen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitslosenversicherungsgesetz – AlVG – geändert wird (501/A)
Die Abgeordneten Karl Öllinger und Genossen haben den gegenständlichen Antrag am 12. Juni 1997 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:
“Im Arbeitslosenversicherungsgesetz wird lediglich auf die Nichtgefährdung der Versorgung von Familienangehörigen Rücksicht genommen, wenn es sich um ein Vermittlungsangebot außerhalb des Wohn- oder Aufenthaltsortes handelt.
Sofern eine regelmäßige Betreuung vorhanden ist, sollte auch bei eingeschränkter Vermittelbarkeit auf die Öffnungszeiten der vorhandenen Betreuungseinrichtung Rücksicht genommen werden. Weiters soll sichergestellt werden, daß Schulungsangebote und Maßnahmen der Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt dies berücksichtigen.”
Der Ausschuß für Arbeit und Soziales hat den Antrag 501/A in seiner Sitzung am 1. April 1998 in Anwesenheit der Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales Eleonora Hostasch in Verhandlung genommen.
Berichterstatter im Ausschuß war der Abgeordnete Karl Öllinger.
An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Mag. Herbert Haupt, Marianne Hagenhofer, Dr. Volker Kier, Karl Öllinger, Edith Haller, Franz Hums, Edeltraud Gatterer, Reinhart Gaugg, Dr. Gottfried Feurstein und Heidrun Silhavy.
Von den Abgeordneten Mag. Herbert Haupt und Genossen wurde ein Abänderungsantrag zum Antrag 501/A eingebracht, der nicht die erforderliche Mehrheit fand.
Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Antrag 501/A keine Mehrheit.
Als Ergebnis seiner Beratung stellt der Ausschuß für Arbeit und Soziales somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.
Wien, 1998 04 01
Sophie Bauer Dr. Gottfried Feurstein
Berichterstatterin Obfraustellvertreter