1136 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XX. GP

Bericht

des Ausschusses für Arbeit und Soziales


über den Antrag der Abgeordneten Karl Öllinger und Genossen betreffend Bundessozial­hilfegesetz [558/A(E)]


Die Abgeordneten Karl Öllinger und Genossen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 18. September 1997 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

“Nach Art. 12 Abs. 1 Z 1 B-VG ist das Armenwesen eine Materie, in der an sich die Gesetzgebung über die Grundsätze Bundessache ist und nur Ausführungsgesetzgebung und Vollziehung Landessache sind. Bereits in den fünfziger und sechziger Jahren legte der Bund Entwürfe zu einem Grundsatzgesetz vor, die aber von den Ländern abgelehnt wurden. 1968 erklärte der Bund seinen Verzicht, im Bereich des “Armenwesens” gesetzgeberisch tätig zu werden. Daher kann derzeit die Landesgesetzgebung diese Angelegenheiten selbst regeln.

Diese Landesgesetzgebung in den einzelnen Bundesländern hat dazu geführt, daß die unterschiedlichsten Bestimmungen in den einzelnen österreichischen Ländern zum Tragen kommen. Einerseits gibt es große Unterschiede in der Höhe der jeweils maximalen Sozialhilferichtsätze. So hat beispielsweise der Richtsatz für Hauptunterstützte in den einzelnen Bundesländern derzeit eine Bandbreite zwischen 3 910 S (Salzburg) und 5 710 S (Oberösterreich). Dies noch dazu in zwei angrenzenden Bundesländern. Andererseits gibt es aber auch extrem unterschiedliche Zugangsbestimmungen (Regreß, Vermögens­verwertung, Zumutbarkeitsbestimmungen) und Regelungen betreffend Wohnkosten.

Daneben muß festgestellt werden, daß bundesgesetzliche Regelungen der letzten Jahre vermehrt dazu geführt haben, den Kreis von Sozialhilfeempfängern zu vergrößern. Erwähnt seien hier nur verschlechternde Bestimmungen im Arbeitslosenversicherungsbereich, die vermehrt zur Inanspruchnahme von Sozialhilfe zwingen. Diese Leistungsreduktion auf Bundesebene führen zu strukturellen Defiziten, die derzeit von Ländern, Gemeinden und Familien abgedeckt werden müssen.

Des weiteren ist eine Zunahme von Personen zu konstatieren, die neben einem Erwerbseinkommen noch zusätzlich auf die Sozialhilfe angewiesen sind.

Die bundesgesetzlichen Maßnahmen, die dazu geführt haben, Kosteneinsparungen des Bundes teilweise mit Mehrbelastungen der Länder zu kompensieren, die daraus resultierenden noch restriktiveren Zugangsbedingungen, die in den einzelnen Ländern äußerst unterschiedlich gehandhabt werden und, nicht zuletzt, die bestehenden enormen monetären Unterschiede in einem so kleinen Land wie Österreich, machen aus unserer Sicht ein Grundsatzgesetzgebung des Bundes unerläßlich.”

Der Ausschuß für Arbeit und Soziales hat den Entschließungsantrag 558/A(E) in seiner Sitzung am 1. April 1998 in Anwesenheit der Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales Eleonora Hostasch in Verhandlung genommen. Berichterstatter im Ausschuß war der Abgeordnete Karl Öllinger.

An der Debatte beteiligten sich die Abgeordnete Dr. Volker Kier, Dr. Gottfried Feurstein und Heidrun Silhavy.

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag keine Mehrheit.

Als Ergebnis seiner Beratung stellt der Ausschuß für Arbeit und Soziales somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 1998 04 01

                                   Sophie Bauer                                                             Dr. Gottfried Feurstein

                                 Berichterstatterin                                                                 Obfraustellvertreter