1143 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XX. GP

Bericht

des Ausschusses für Arbeit und Soziales


über den Antrag 133/A(E) der Abgeordneten Edith Haller und Genossen betreffend geschlechtsneutrale Regelung für Nachtarbeit


Die Abgeordneten Edith Haller, Sigisbert Dolinschek, Mag. Herbert Haupt und Genossen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 14. März 1996 im Nationalrat eingebracht, in dem vorgeschlagen wird, den Bundesminister für Arbeit und Soziales zu ersuchen, bis Ende 1996 einen Gesetzentwurf zuzuleiten, der die Nachtarbeit geschlechtsneutral regelt.

Der Antrag war wie folgt begründet:

“Bei den Verhandlungen über den Beitritt zur EU wurde ausbedungen, bis zum Jahr 2002 das generelle Verbot der Nachtarbeit für Frauen in Österreich beizubehalten. Innerhalb der EU ist die Nachtarbeit für Männer und Frauen zulässig.

Die internationale Tendenz geht eindeutig in Richtung einer geschlechtsneutral gefaßten Nachtarbeits­regelung, was unter anderem daran zu erkennen ist, daß immer mehr Staaten das Übereinkommen der ILO über die Nachtarbeit der Frauen aus dem Jahr 1948 kündigen. In Österreich selbst fordern viele Frauen die Aufhebung des Nachtarbeitsverbotes, weil sie nicht gegen ihren Willen auf dem Arbeitsmarkt benachteiligt und von bestimmten Tätigkeiten ausgeschlossen sein wollen.

Vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales wurden zwar in jüngster Zeit minimale Lockerungen des Nachtarbeitsverbotes vorgeschlagen, ein grundsätzliches Überdenken der geschlechtsspezifischen Regelung der Nachtarbeit ist aber derzeit nur in öffentlichen Diskussionsbeiträgen in Ansätzen zu erkennen.”

Der Ausschuß für Arbeit und Soziales hat den Antrag 133/A(E) in seiner Sitzung am 1. Oktober 1997 in Verhandlung genommen. Berichterstatterin im Ausschuß war die Abgeordnete Edith Haller.

Nach einer Debatte, an der sich die Abgeordneten Dr. Volker Kier, Dr. Gottfried Feurstein, Karl Öllinger, Heidrun Silhavy, Sophie Bauer, Josef Meisinger, Franz Hums, Dr. Elisabeth Pittermann, Mag. Herbert Haupt, Edith Haller, Reinhart Gaugg sowie die Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales Eleonora Hostasch beteiligten, wurde mit Stimmenmehrheit beschlossen, die Verhandlung zu vertagen.

Der Ausschuß für Arbeit und Soziales hat in seiner Sitzung vom 2. Dezember 1997 den gegenständlichen Initiativantrag neuerlich, und zwar gemeinsam mit den Anträgen 363/A und 406/A in Verhandlung genommen.

An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Karl Öllinger, Reinhard Gaugg, Volker Kier, Dr. Gottfried Feurstein, Edith Haller, Rudolf Nürnberger und Mag. Herbert Haupt sowie die Bundes­ministerin für Arbeit. Gesundheit und Soziales Eleonora Hostasch. In der Folge wurde der gegen­ständliche Initiativantrag sowie die Anträge 363/A und 406/A vertagt und auf Grund eines Antrages gemäß § 27 GOG damals dem Nationalrat eine Novelle zum Nachtarbeitsgesetz der Frauen vorgelegt, wodurch Ausnahmen vom Frauennachtarbeitsverbot durch Kollektivvertrag ermöglicht werden (siehe auch Ausschußbericht 1010 der Beilagen).

In der Sitzung des Ausschusses für Arbeit und Soziales vom 1. April 1998 wurde der gegenständliche Initiativantrag neuerlich in Verhandlung genommen.

An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Edith Haller, Ridi Steibl, Sophie Bauer, Karl Öllinger, Dr. Volker Kier, Josef Meisinger sowie die Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales Eleonora Hostasch.


Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Initiativantrag keine Mehrheit.

Als Ergebnis seiner Beratung stellt der Ausschuß für Arbeit und Soziales somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 1998 04 01

                              Edeltraud Gatterer                                                        Dr. Gottfried Feurstein

                                 Berichterstatterin                                                                 Obfraustellvertreter