1215 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XX. GP

Bericht

des Umweltausschusses


über den Antrag 476/A der Abgeordneten Mag. Thomas Barmüller und Genossen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Elektrizitätsabgabegesetz, Art. 60 des Struktur­anpassungsgesetzes 1996, das Erdgasabgabegesetz, Art. 61 des Strukturanpassungs­gesetzes 1996 und das Energieabgabenvergütungsgesetz, Art. 62 des Strukturanpassungs­gesetzes 1996 geändert werden

Die Abgeordneten Mag. Thomas Barmüller und Genossen haben am 11. Juni 1997 den gegenständlichen Initiativantrag im Nationalrat eingebracht und im wesentlichen wie folgt begründet:

“Der vorliegende Antrag soll finanzielle Mittel zur Kompensation einer schrittweisen und nachhaltigen Senkung der Lohnnebenkosten sicherstellen und dem Elektrizitätsabgabegesetz, dem Erdgasabgabegesetz und dem Energieabgabevergütungsgesetz eine ökologische Orientierung geben.”

Der Umweltausschuß hat den Initiativantrag in seinen Sitzungen am 17. April und 3. Juni 1998 in Verhandlung genommen.

In der Debatte ergriffen außer dem Berichterstatter die Abgeordneten Karlheinz Kopf und Georg Ober­haidinger das Wort.

Von den Abgeordneten Karlheinz Kopf und Dipl.-Ing. Dr. Peter Keppelmüller wurde der Antrag gestellt, der Antrag 476/A möge dem Finanzausschuß zugewiesen werden. Dieser Antrag wurde einstimmig angenommen.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Umweltausschuß somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 1998 06 03

                               Matthias Ellmauer                                                          Mag. Karl Schweitzer

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann