1217 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XX. GP

Bericht

des Ausschusses für innere Angelegenheiten


über den Antrag 681/A der Abgeordneten Dr. Volker Kier und Genossen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Einreise, den Aufenthalt und die Niederlassung von Fremden (Fremdengesetz 1997), BGBl. I Nr. 75/1997, in der geltenden Fassung geändert wird


Die Abgeordneten Dr. Volker Kier und Genossen haben den Antrag 681/A am 22. Jänner 1998 im Nationalrat eingebracht und folgendermaßen begründet:

“Angesichts der Funktion international angesehener und in Österreich akkreditierter Hochschuleinrich­tungen, die Studienprogramme in Österreich anbieten (wie etwa die Webster University), als Ausbil­dungsorte für österreichische, aber vor allem auch ausländische Studierende sowie für Angehörige multi­nationaler Unternehmen und Botschaften, welche eine Ergänzung bzw. Alternative zum österreichischen Hochschulsystem suchen, erscheint es als besonders problematisch, daß ausländische Nicht-EU-Bürgerinnen und -Bürger nach dem österreichischen Fremdenrecht nur dann als ,zum Zwecke eines Studiums‘ aufhältig gelten und eine entsprechende Aufenthaltserlaubnis bekommen, wenn sie an einer österreichischen Hochschule zugelassen sind. Dies ist zumindest die Rechtsauffassung des zuständigen Bundesministeriums für Inneres (vgl. parlamentarische Anfragebeantwortung 3243/AB), die jener des Wissenschaftsministeriums widerspricht. Damit spricht man jenen Bildungseinrichtungen, die nicht der österreichischen Hochschulgesetzgebung unterliegen – wie die Webster University – explizit einen Bildungsauftrag im öffentlichen Interesse ab.

Die Folge für Studentinnen und Studenten der Webster University und ähnlicher Hochschulen ist, daß sie entweder (in der Regel) innerhalb von 90 Tagen das Land wieder verlassen müssen (als ,Touristen‘) oder aber dem Quotensystem bei Erteilung einer Niederlassungsbewilligung unterliegen, das für 1998 per Niederlassungsverordnung 630 Niederlassungsbewilligungen für Drittstaatsangehörige ohne Erwerbs­absicht vorsieht.

Dies erscheint nicht nur unzumutbar und schadet der internationalen Reputation Österreichs, sondern steht sogar dem Koalitionsübereinkommen zwischen SPÖ und ÖVP entgegen, in dem zB die Schaffung eines gesetzlichen Anerkennungsverfahrens für private und/oder ausländische Universitäten und Hochschulen gefordert wird.”

Der Ausschuß für innere Angelegenheiten hat den gegenständlichen Antrag in seiner Sitzung am 3. Juni 1998 in Verhandlung genommen.

Als Berichterstatter für den Ausschuß fungierte der Abgeordnete Dr. Volker Kier.

In der Debatte ergriffen die Abgeordneten Herbert Scheibner, Karl Freund, Dr. Helene Partik-Pablé, Dr. Volker Kier, Wolfgang Jung, Mag. Terezija Stoisits, Ludmilla Parfuss und der Bundesminister für Inneres Mag. Karl Schlögl das Wort.

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Initiativantrag nicht die Zustimmung der Ausschuß­mehrheit.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuß für innere Angelegenheiten somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 1998 06 03

                                    Karl Freund                                                                      Anton Leikam

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann