1222 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XX. GP

Bericht

des Verkehrsausschusses


über den Antrag 618/A der Abgeordneten MMag. Dr. Madeleine Petrovic und Genossen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Straßenverkehrsordnung 1960 (StVO) geändert wird


Dem gegenständlichen, am 10. Oktober 1997 eingebrachten Antrag ist nachstehende Begründung beige­geben:

“Der Lkw-Verkehr führt auch in den Nachtstunden zu einer zunehmenden Lärmbelastung der betroffenen Bevölkerung. Ab 1. Jänner 1995 wurde daher folgerichtig ein Nachtfahrverbot für Lkw über 7,5 t höchst­zulässiges Gesamtgewicht in der Zeit von 22 Uhr bis 5 Uhr für alle Straßen erlassen. Davon ausge­nommen sind jedoch ,lärmarme Kraftfahrzeuge‘.

Da jedoch die Zahl der sogenannten ,lärmarmen Kraftfahrzeuge‘ durch die ständige Erneuerung des Fuhr­parks immer größer wird und diese Fahrzeuge auch nicht wirklich leise sind, steigt die Lärmbelastung auch in den Nachtstunden wieder stärker an.

Eine positive Ausnahme bildet in dieser Hinsicht die Brennerroute, an der es mit Einführung der höheren Brennermaut ab 1. Februar 1996 zu einer deutlichen Abnahme der Nachtfahrten und damit zu einer deutlichen Entlastung der Bevölkerung gekommen ist. Die Tarife wurden für lärm- und schadstoffarme Lkw in der Zeit zwischen 22 Uhr und 5 Uhr auf 2 300 S verdoppelt.

In vielen Teilen Österreichs, in denen die nächtliche Lärmbelastung für die Bevölkerung aber immer unerträglichere Ausmaße annimmt, steht das Lenkungsinstrument einer deutlich höheren Nachtmaut nicht zur Verfügung. Hier kann nur durch ein generelles Nachfahrverbot eine Verbesserung erreicht werden.

Doch auch für die Brennerroute droht eine erhebliche Verschlechterung der Situation. Die EU-Kommis­sion hat gegen die höhere Lkw-Nachtmaut eine Klage beim EuGH angestrengt. Kommt es zu einer Aufhebung der Nachtmaut – was zu befürchten ist –, würde das nächtliche Verkehrsaufkommen wieder deutlich ansteigen. Auch das kann mit der Einführung eines generellen Nachtfahrverbotes von vornherein verhindert werden.”

Der Verkehrsausschuß hat den gegenständlichen Antrag in seiner Sitzung am 15. Mai 1998 erstmals in Verhandlung genommen und beschlossen, dem zur Vorbehandlung der Anträge 528/A der Abgeordneten Mag. Thomas Barmüller und Genossen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Straßenverkehrs­ordnung 1960 geändert wird, und 527/A(E) der Abgeordneten Mag. Thomas Barmüller und Genossen betreffend flankierende Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit im Straßenverkehr eingesetzten Unterausschuß auch die Vorbehandlung dieses Antrages zu übertragen.

Hinsichtlich der Zusammensetzung und der Beratungen dieses Unterausschusses wird auf den Ausschuß­bericht über den Antrag 527/A(E) (1221 der Beilagen) hingewiesen.

Ein Einvernehmen über den Antrag 618/A konnte im Unterausschuß nicht erzielt werden.

Der Verkehrsausschuß hat den vom Obmann des Unterausschusses erstatteten Bericht in seiner Sitzung am 9. Juni 1998 entgegengenommen.

Bei der Abstimmung fand der Antrag 618/A nicht die Mehrheit des Ausschusses.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Verkehrsausschuß somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 1998 06 09

                              Johann Kurzbauer                                                              Rudolf Parnigoni

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann