1252 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XX. GP

Bericht

des Verfassungsausschusses


über die Bürgerinitiative Nr. 12 betreffend Wiederholung der EU-Volksabstimmung


Die gegenständliche Bürgerinitiative, eingebracht von Frau Hilde Edinger, betreffend “Wiederholung der EU-Volksabstimmung” hat folgenden Inhalt:

“Der Nationalrat wird ersucht, die EU-Werbung nach dem Wahrheitsgehalt zu überprüfen. In den Printmedien kann man nachlesen:

Dr. Mock (Außenminister): ,Neutralität in EU voll gewahrt‘.

Dr. Vranitzky (Bundeskanzler): ,Neutralität auch in der EU‘.

Diese Schlagzeilen sind der Beweis, daß die Österreicher absichtlich getäuscht worden waren, um die Mehrheit für den EU-Beitritt zu erhalten. Zwei Juristen (ein Wiener und ein Tiroler) hatten an den Verfassungsgerichtshof den Antrag gestellt, das EU-Beitrittsgesetz auf seine Gültigkeit zu prüfen – vergebens.

Beide Politiker haben sich der Verantwortung entzogen (Dr. Mock und Dr. Vranitzky). Im Parlament haben die Abgeordneten die Möglichkeit (unabhängig von der Meinung der Regierung und von der eigenen Meinung), die Wiederholung der EU-Volksabstimmung zu erwirken. Damit wäre ein klarer Volksentscheid gewährleistet – und ein Sieg der Wahrheit. 80 Prozent der Österreicher wollen die Beibehaltung der Neutralität. Als Herr Dr. Mock als Außenminister in Moskau war, um die Zustimmung der Russen zu Österreichs EU-Beitritt zu erhalten, hatten die Russen NEIN gesagt (Übertragung in FS 1 um Mitternacht). Aber im Morgenjournal am nächsten Tag hatte Herr Dr. Mock gesagt: ,Die Russen haben nichts dagegen.‘ War die Übersetzung falsch? Es wäre zu prüfen. Der österreichische Staatsvertrag vom 15. Mai 1955 kann nur von den Signatarstaaten geändert werden – nicht von der österreichischen Regierung.”

Der Verfassungsausschuß nahm die gegenständliche Bürgerinitiative in seiner Sitzung am 28. Jänner 1998 in Verhandlung.

Nach Berichterstattung zum Verhandlungsgegenstand wurde die Einsetzung eines Unterausschusses zur Vorbehandlung der Materie einstimmig beschlossen.

Diesem Unterausschuß gehörten von der Sozialdemokratischen Parlamentsfraktion die Abgeordneten Dr. Alfred Gusenbauer, Dr. Kurt Heindl, Dr. Elisabeth Hlavac, Dr. Peter Kostelka (Obmann), Dr. Ewald Nowotny, Mag. Walter Posch, vom Parlamentsklub der Österreichischen Volkspartei die Abgeordneten Karl Donabauer, Mag. Cordula Frieser, Maria Rauch-Kallat, Dr. Michael Spindelegger, Dipl.-Kfm. Dr. Günter Stummvoll (Obmann-Stellvertreter), vom Klub der Freiheitlichen Partei Öster­reichs Hermann Böhacker, Ing. Wolfgang Nußbaumer (Schriftführer), Ing. Mag. Erich Schreiner, Mag. Gilbert Trattner, vom Parlamentsklub Liberales Forum der Abgeordnete Dr. Volker Kier und vom Grünen Klub die Abgeordnete Mag. Doris Kammerlander an.

Am 7. Mai 1998 nahm der Unterausschuß seine Verhandlungen auf. In der Debatte ergriffen die Abgeord­neten Ing. Wolfgang Nußbaumer, Dr. Volker Kier, Dipl.-Kfm. Dr. Günter Stummvoll, Ing. Mag. Erich Schreiner, Dr. Elisabeth Hlavac, Mag. Doris Kammerlander und Hermann Böhacker sowie Staats­sekretär Dr. Wolfgang Ruttenstorfer das Wort.

Ein Einvernehmen über den Verhandlungsgegenstand konnte nicht erzielt werden.

In der Sitzung des Verfassungsausschusses am 10. Juni 1998 berichtete der Obmann des Verfassungs­ausschusses, Abgeordneter Dr. Peter Kostelka, über das Ergebnis der Unterausschußberatungen.

An der anschließenden Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Mag. Johann Ewald Stadler,
Dipl.-Kfm. DDr. Friedrich König, Dr. Michael Krüger, Mag. Walter Posch sowie Staatssekretär Dr. Wolfgang Ruttenstorfer.


Bei der Abstimmung fand die gegenständliche Bürgerinitiative nicht die Zustimmung der Ausschuß­mehrheit.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Verfassungsausschuß somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 1998 06 10

                  Dipl.-Kfm. DDr. Friedrich König                                                Dr. Peter Kostelka

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann