1265 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XX. GP

Bericht

des Rechnungshofausschusses


über den Antrag 789/A der Abgeordneten Dr. Peter Kostelka, Dr. Andreas Khol, Dr. Hans Peter Haselsteiner, MMag Dr. Madeleine Petrovic und Genossen betreffend Beauftragung des Rechnungshofes mit der Durchführung besonderer Akte  der Gebarungsüberprüfung

Die Abgeordneten Dr. Peter Kostelka, Dr. Andreas Khol, Dr. Hans Peter Haselsteiner, MMag Dr. Made­leine Petrovic und Genossen haben den gegenständlichen Antrag am 26. Mai 1998 im Nationalrat eingebracht.

Dieser Antrag beinhaltet im Sinne des § 99 Abs. 1 GOG die Beauftragung des Rechnungshofes mit der Durchführung folgender besonderen Akte der Gebarungsüberprüfung und zwar:

1.  Die Gebarung der gegenwärtig im Nationalrat vertretenen parlamentarischen Klubs ab 1. Jänner 1995 hinsichtlich der widmungsgemäßen Verwendung jener öffentlichen Mittel, die ihnen gemäß dem Klubfinanzierungsgesetz überwiesen wurden, zu überprüfen sowie

2.  die Gebarung der gegenwärtig im Nationalrat vertretenen politischen Parteien ab 1. Jänner 1995 hin­sichtlich der widmungsgemäßen Verwendung jener öffentlichen Mittel, die ihnen gemäß dem Parteien­gesetz überwiesen wurden, zu überprüfen.

Der Rechnungshofausschuß hat den vorliegenden Antrag in seiner Sitzung am 10. Juni 1998 in Ver­handlung genommen.

Nach den Ausführungen des Berichterstatters wurde einstimmig beschlossen, dem Nationalrat die Annahme des beantragten Prüfungsauftrages zu empfehlen.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Rechnungshofausschuß somit den Antrag, der Nationalrat wolle beschließen:

Der Rechnungshof wird mit folgenden Prüfungen beauftragt:

1.  Die Gebarung der gegenwärtig im Nationalrat vertretenen parlamentarischen Klubs ab 1. Jänner 1995 hinsichtlich der widmungsgemäßen Verwendung jener öffentlichen Mittel, die ihnen gemäß dem Klubfinanzierungsgesetz überwiesen wurden, zu überprüfen sowie

2.  die Gebarung der gegenwärtig im Nationalrat vertretenen politischen Parteien ab 1. Jänner 1995 hin­sichtlich der widmungsgemäßen Verwendung jener öffentlichen Mittel, die ihnen gemäß dem Parteien­gesetz überwiesen wurden, zu überprüfen.

Wien, 1998 06 10

                            Dr. Günther Kräuter                                                              Andreas Wabl

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann