Zu 127 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XX. GP
Nachdruck vom 25. 3. 1997
Änderung
der Regierungsvorlage (127 der Beilagen)
betreffend Übereinkommen über Geldwäsche sowie Ermittlung, Beschlagnahme und Einziehung von Erträgen aus Straftaten samt Erklärungen
Die Bundesregierung hat in ihrer Sitzung am 7. Mai 1996 beschlossen, dem Nationalrat das
Übereinkommen über Geldwäsche sowie Ermittlung, Beschlagnahme und Einziehung von Erträgen aus Straftaten samt Erklärungen
samt Erläuterungen gemäß Art. 50 Abs. 1 B-VG zur verfassungsmäßigen Behandlung zuzuleiten.
Die Bundesregierung hat am 18. März 1997 im Hinblick auf § 25 des Geschäftsordnungsgesetzes 1975, BGBl. Nr. 410, folgende Änderungen beschlossen:
1. Die zu Artikel 2 Absatz 2 des Übereinkommens über Geldwäsche sowie Ermittlung, Beschlagnahme und Einziehung von Erträgen aus Straftaten abgegebene Erklärung sowie deren Übersetzung ins Deutsche werden zurückgezogen.
2. Im vorletzten Absatz des Allgemeinen Teiles der Erläuterungen wird das Wort „drei“ durch „zwei“ ersetzt sowie die Worte „zu Art. 2 Abs. 2,“ werden gestrichen.
3. Der letzte Absatz der Erläuterungen zu Artikel 2 des Übereinkommens wird gestrichen.