129 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XX. GP

Ausgedruckt am 21. 5. 1996

Regierungsvorlage


Bundesgesetz über die Veräußerung von unbeweglichem Bundesvermögen


Der Nationalrat hat beschlossen:

§ 1. Der Bundesminister für Finanzen ist zu nachstehenden Verfügungen über unbewegliches Bundesvermögen ermächtigt.

In Salzburg

Verkäufe

(Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten)

zu Schilling   

          1. a). Grundstücke Nr. 434/11 (Sonstige-Werksgelände), Nr. 434/25 neu (Sonstige-Weg), Nr. 434/105 neu, Nr. 434/107 neu, Nr. 434/108 neu, Nr. 434/109 neu, Nr. 434/110 neu, Nr. 434/111 neu, Nr. 434/112 neu und Nr. 434/113 neu je landwirtschaftliche Nutzung, sämtliche inneliegend in EZ 204, Grundbuch 56542 Siezenheim I                     399 182 500

          1. b). Grundstücke Nr. 434/114 neu und Nr. 434/115 neu je landwirtschaftliche Nutzung, beide inneliegend in EZ 204, Grundbuch 56542 Siezenheim I............................................................................................... 12 017 500

In der Steiermark

Verkauf

        2... Grundstücke Nr. 824/3 neu, Nr. 824/4 neu und Nr. 824/5 neu je Sonstige, inneliegend in EZ 818, Grundbuch 63125 Webling........................................................................................................................................... 17 764 480

In Wien

Verkäufe

        3... Grundstück Nr. 3214/1 Baufläche-begrünt und Nr. 3214/21, inneliegend in EZ 3587, Grundstück Nr. 3214/3, inneliegend in EZ 3589, Grundstücke Nr. 3215/3 und Nr. 3215/4 je landwirtschaftliche Nutzung, inneliegend in EZ 4594, Grundstücke Nr. 3207, Nr. 3211 und Nr. 3579/2 je Baufläche-begrünt, inneliegend in EZ 4752, 960/17040 Anteile an den Grundstücken Nr. 3580/1, Nr. 3580/2 und Nr. 3580/3 Baufläche-begrünt, inneliegend in EZ 4776, 8640/35256 Anteile an dem Grundstück Nr. 3218/2 Baufläche-begrünt, inneliegend in EZ 4777, 17808/120848 Anteile an dem Grundstück Nr. 3210 Baufläche-begrünt, inneliegend in EZ 4779, 3864/8064 Anteile an dem Grundstück Nr. 3206, inneliegend in EZ 4780, sämtliche Grundbuch 01405 Ottakring.............................. 53 235 500

        4... Grundstück Nr. 533 landwirtschaftliche Nutzung, inneliegend in EZ 264, Grundbuch 01652 Breitenlee, Grundstück Nr. 539/2 landwirtschaftliche Nutzung, inneliegend in EZ 1081, Grundbuch 01652 Breitenlee, Grundstücke Nr. 663/1 Baufläche/Sonstige, Nr. 629/9 neu, Nr. 629/11 neu und Nr. 629/13  neu je Baufläche/Sonstige, sämtliche inneliegend in EZ 1225, Grundbuch 01651 Aspern....................................................................................... 232 540 050

§ 2. Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist der Bundesminister für Finanzen betraut.

Erläuterungen

I.


Das Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten hat die Veräußerungen der unter II. angeführten, für Bundeszwecke entbehrlichen Liegenschaften in Salzburg, Steiermark und Wien beantragt.

Da bei diesen Verfügungen über unbewegliches Bundesvermögen im Hinblick auf die im Artikel XI Bundesfinanzgesetz 1996 normierten Wertgrenzen dem Bundesminister für Finanzen keine Veräußerungsgenehmigung zusteht, ist die Einholung einer gesetzlichen Veräußerungsermächtigung erforderlich.

Es wird darauf hingewiesen, daß gemäß Artikel 42 Absatz 5 des Bundes-Verfassungsgesetzes gegen Beschlüsse des Nationalrates, die Verfügungen über Bundesvermögen betreffen, der Bundesrat keinen Einspruch erheben kann.

II.

In Salzburg

Verkäufe

(Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten)

          1. a)  Grundstück Nr. 434/11 Sonstige/Werksgelände (47 746 m2), das in der Vermessungsurkunde des Dipl.-Ing. Heinz Witte vom 3. Februar 1994, GZ. 7713/91, ausgewiesene Grundstück Nr. 434/25 neu (870 m2) Sonstige-Weg, sowie die als neue Grundstücke Nr. 434/105 (39 058 m2), Nr. 434/107 (15 875 m2), Nr. 434/108 (17 031 m2), Nr. 434/109 (39 513 m2), Nr. 434/110 (1 565 m2), Nr. 434/111 (59 331 m2), Nr. 434/112 (3 334 m2), Nr. 434/113 (54 473 m2) ausgewiesenen Teilflächen des Grundstückes Nr. 434/1 landwirtschaftliche Nutzung, sämtliche inneliegend in EZ 204, Grundbuch 56542 Siezenheim I, somit Grundflächen im Gesamtausmaß von 278 796 m2, zum Kaufpreis von 399 182 500 S, an die Firma Land-Invest Salzburger Baulandsicherungsges. m. b. H.

          1. b)  die im oa. Teilungsplan als neue Grundstücke Nr. 434/114 (4 606 m2) und Nr. 434/115 (201 m2) ausgewiesenen Teilflächen des Grundstückes Nr. 434/1 landwirtschaftliche Nutzung, inneliegend in EZ 204, Grundbuch 56542 Siezenheim I, somit Grundflächen im Gesamtausmaß von 4 807 m2, zum Kaufpreis von 12 017 500 S, an die Firma Friedrich und Hilmar Pfeiffer Großhandelsges. m. b. H. KG, Traun.

                    Bei den Veräußerungsflächen handelt es sich um durch die Einflugschneise des Flughafens Salzburg getrennte Teile des Areals der Schwarzenbergkaserne in Walz-Siezenheim, die für Zwecke des Bundesheeres entbehrlich sind und daher veräußert werden sollen.

                    Auf die unter a) genannten Grundstücke werden von der landeseigenen Firma Land-Invest Salzburger Baulandsicherungsges. m. b. H. neue Betriebsstandorte für Salzburger Firmen geschaffen, die unter b) genannten Flächen werden von der Großhandelsfirma Pfeiffer zur Erweiterung ihres angrenzenden Betriebsareals dringend benötigt.

                    Die vereinbarten Kaufpreise entsprechen unter Berücksichtigung der gegebenen Wertminderungen (teilweise Nutzungseinschränkungen durch die Einflugschneise) den erhobenen örtlichen Vergleichspreisen.


In der Steiermark

Verkauf

        2.   (Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten)

              Die im Teilungsplan des Dipl.-Ing. Meinrad Breinl vom 4. Dezember 1995, GZ. 3118/95, als neue Grundstücke Nr. 824/3 (12 233 m2), Nr. 824/4 (2 830 m2) und Nr. 824/5 (2 833 m2) ausgewiesenen Teilflächen des Grundstückes Nr. 824/1 Sonstige, inneliegend in EZ 818, Grundbuch 63125 Webling, somit Grundflächen im Ausmaß von insgesamt 17 896 m2, zum Gesamtkaufpreis von 17 764 480 S, an die Stadt Graz.

              Die in Graz-Webling gelegene Verkaufsfläche (Autobahnstumpf Webling) wurde im Zuge des Ausbaues des Bauloses 66 ,,Pirka“ der Südautobahn von der Stadt Graz im Enteignungswege erworben und stand bis zur Fertigstellung des Plabutschtunnels der A 9 als Autobahnzu- und           -abfahrt in Verwendung. Da in der Folge ein Bedarf für Bundesstraßen bzw. Autobahnzwecke nicht mehr gegeben war und auch kein anderer Bundesbedarf vorlag, hat sich die Stadt Graz um den Rückerwerb des als Verkehrsfläche (Parkplatz) gewidmeten Areals bemüht.

              Die Stadt benötigt einen Teil der Grundflächen zur allfälligen Führung einer Stadt- und Regionalbahn und zum Straßenausbau.

              Der nicht für Verkehrszwecke benötigte Teil der Verkaufsfläche wird auf Grund einer getroffenen Vereinbarung an zwei angrenzende Firmen zur Schaffung von Parkplätzen und Arrondierung des Betriebsareals weitergegeben.

              Der Kaufpreis entspricht dem vom Bundesministerium für Finanzen unter Berücksichtigung der örtlichen Grundpreise ermittelten Schätzwert und wurde von der Stadt Graz akzeptiert.

In Wien

Verkäufe

        3.   (Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten)

              Grundstücke Nr. 3214/1 Baufläche-begrünt (525 m2) und Nr. 3214/21 Baufläche (75 m2), inneliegend in EZ 3587, Grundstück Nr. 3214/3 landwirtschaftliche Nutzung (690 m2), inneliegend in EZ 3589, Grundstücke Nr. 3215/3 landwirtschaftliche Nutzung (551 m2) und Nr. 3215/4 landwirtschaftliche Nutzung (83 m2), inneliegend in EZ 4594, Grundstücke Nr. 3207 Baufläche-begrünt (6 814 m2), Nr. 3211 Baufläche-begrünt (6 052 m2) und Nr. 3579/2 Baufläche-begrünt (7 038 m2), inneliegend in EZ 4752, 960/17040 Anteile an den Grundstücken Nr. 3580/1 Baufläche-begrünt (12 660 m2), Nr. 3580/2 Baufläche-begrünt (1 018 m2) und Nr. 3580/3 Baufläche-begrünt (1 572 m2), inneliegend in EZ 4776, 8640/35256 Anteile an dem Grundstück Nr. 3218/2 Baufläche-begrünt (5 829 m2), inneliegend in EZ 4777, 17808/120848 Anteile an dem Grundstück Nr. 3210 Baufläche-begrünt (7 553 m2), inneliegend in EZ 4779, 3864/8064 Anteile an dem Grundstück Nr. 3206 Baufläche-begrünt (6 984 m2), inneliegend in EZ 4780, sämtliche Grundbuch 01405 Ottakring, somit Grundflächen im Gesamtausmaß von 28 575 m2, zum Kaufpreis von insgesamt 53 235 500 S, an den Zentralverband der Kleingärtner, Siedler und Kleintierzüchter, 1060 Wien, Getreidemarkt 11/10.

              Das in 1160 Wien, Flötzersteig–Steinbruchgasse gelegene als Kleingarten bzw. Gartensiedlung gewidmete Verkaufsareal ist zum überwiegenden Teil an den Zentralverband der Kleingärtner, Siedler und Kleintierzüchter verpachtet. Der Zentralverband der Kleingärtner, Siedler und Kleintierzüchter hat die einzelnen Kleingartenlose an die Mitglieder der Kleingartenvereine Montleart und Maulwurf in Subpacht vergeben.

              Da im Hinblick auf das bestehende Pachtverhältnis und die Widmung als Kleingartenanlagen eine Nutzungsmöglichkeit für die Republik Österreich nicht gegeben ist, wurde die Liegenschaft zum Verkauf ausgeboten. Als Kaufinteressent für die gesamten Liegenschaften bzw. Liegenschaftsanteile meldete sich nur der Zentralverband der Kleingärtner, Siedler und Kleintierzüchter, der bereit ist, den vom Bundesministerium für Finanzen auf Grund der erhobenen Vergleichspreise als angemessen festgestellten Kaufpreis zu bezahlen.

              Die Käuferin wird nach erfolgter Parzellierung die einzelnen Kleingartenlose den kaufwilligen derzeitigen Benützern weiterveräußern.

        4.   (Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten)

              Grundstück Nr. 533 landwirtschaftlich genutzt (12 633 m2), inneliegend in EZ 264, Grundbuch 01652 Breitenlee, Grundstück Nr. 539/2 landwirtschaftlich genutzt (61 019 m2), inneliegend in EZ 1081, Grundbuch 01652 Breitenlee, Grundstück Nr. 663/1 Baufläche/Sonstige (77 525 m2), sowie die im Teilungsplan des Ingenieurkonsulenten für Vermessungswesen Dipl.-Ing. Wilfried Fitz, 2340 Mödling, Wienerstraße 39, vom 27. Februar 1996, GZ. 5711/96, als neue Grundstücke Nr. 629/9 (28 677 m2), Nr. 629/11 (66 405 m2) und Nr. 629/13 (13 976 m2) ausgewiesenen Teilflächen des Grundstückes Nr. 629/3 Baufläche/Sonstige, inneliegend in EZ 1225, Grundbuch 01651 Aspern, somit Grundflächen im Gesamtausmaß von 260 235 m2, an die Stadt Wien, zum Kaufpreis von 232 540 050 S.

              Bei den Verkaufsflächen handelt es sich um Teilflächen des ehemaligen Flughafens Wien-Aspern, die mit einem untentgeltlichen Nutzungsrecht zugunsten der General-Motors Austria Ges. m. b. H. bis zum Jahre 2080 belastet sind. Da die Stadt Wien bzw. der Wiener Wirtschaftsförderungsfonds zur besseren Ausnützung des bereits im Eigentum der Stadt Wien stehenden angrenzenden Betriebsansiedlungsgebietes Aspern am Erwerb dieser Grundflächen interessiert ist, hat die Kaufwerberin Verhandlungen mit der General-Motors Austria Ges. m. b. H. über die Aufgabe der der Gesellschaft an dem gegenständlichen Areal zustehenden Nutzungsrechte geführt und sich über die Abgeltung der Nutzungsrechte geeinigt, so daß die gegenständlichen Grundflächen unter Mitübernahme der bestehenden Nutzungsrechte an die Stadt veräußert werden können. Der Wiener Gemeinderat hat mit Beschluß vom 8. März 1996 die grundsätzliche Ermächtigung zum Kauf der begrünten Grundflächen erteilt. Der Kaufpreis ist auf Grund der Wertermittlung des Bundesministeriums für Finanzen angemessen. Die Kaufwerberin hat sich mit dem Kaufpreis einverstanden erklärt.