1290 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XX. GP

Bericht

des Familienausschusses


über den Antrag 644/A(E) der Abgeordneten Edith Haller und Genossen betreffend Kinderbetreuungsscheck

Die Abgeordneten Edith Haller und Genossen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 14. November 1997 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

“Die Frage der Kinderbetreuung, nach wie vor eine weitreichende und verantwortungsvolle Entscheidung für Eltern ab dem Zeitpunkt, da beide Elternteile nach der Kinderpause an den Arbeitsplatz zurückkehren wollen, hat nach wie vor nichts an Aktualität verloren. Die Entscheidung, welche Betreuung für das Kind die geeignetste ist, wird den Eltern insofern abgenommen, als die häusliche Kinderbetreuung, dh. die Betreuung durch die Eltern selbst oder durch eine Tagesmutter, im Vergleich zur  außerhäuslichen (Kindergärten), sowohl von der finanziellen Unterstützung als auch vom Angebot her, noch immer ein Schattendasein führt. Das Freiheitliche Modell des Kinderbetreuungsschecks vermag Wahlfreiheit und Chancengleichheit für Eltern und Kinder gleichermaßen herzustellen und dem Problem einer optimalen und kindgerechten Betreuung Abhilfe zu schaffen. Seitens der Bundesregierung wird die Einführung des Kinderbetreuungsschecks weiterhin bis zum Vorliegen des Ergebnisses der Machbarkeitsstudie verzögert.

Vor dem Hintergrund des Budgetvoranschlages 1998, wo sich für den FLAF ein Budgetüberschuß von 3,8 Milliarden Schilling ergibt, der bis zum Jahr 2000 eine Steigerung auf mehr als das Doppelte erfahren wird, sollte dieser Betrag wieder zur Gänze an die Familien selbst zurückfließen, so daß eine zweck­gebundene Widmung des FLAF-Überschusses für die Finanzierung des Kinderbetreuungsschecks aus der Sicht der unterzeichneten Abgeordneten sinnvoll erscheint. Dieser Überschuß könnte aber noch wesent­lich höher ausfallen, sollten die Verantwortlichen konkrete Maßnahmen zur Aufhebung der Selbstträger­schaft setzen und darüber hinaus die Beträge aus der Rückforderung des Karenzgeldzuschusses von Vätern unehelicher Kinder und die nicht unerheblichen Beträge aus der De-facto-Verkürzung des Karenz­urlaubes auf 18 Monate miteinrechnen.”

Der Familienausschuß hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 23. Juni 1998 in Verhandlung genommen.

Als Berichterstatterin für den Ausschuß fungierte die Abgeordnete Edith Haller.

An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Johann Schuster und Dr. Sonja Moser-Starrach.

Bei der Abstimmung fand der Antrag 644/A(E) nicht die Zustimmung der Ausschußmehrheit.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Familienausschuß somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 1998 06 23

                               Manfred Lackner                                                       Dr. Sonja Moser-Starrach

                                   Berichterstatter                                                                Obfraustellvertreterin