1294 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XX. GP

Bericht

des Unterrichtsausschusses


über die Regierungsvorlage (1279 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Schulpflicht­gesetz 1985 geändert wird

Die gegenständliche Regierungsvorlage hat folgende Ziele und Inhalte:

1.  Schulpflichtige, aber für die 1. Schulstufe noch nicht schulreife Kinder sowie grundsätzlich auch Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf sollen in einer in der Grundstufe I verbindlich vorge­sehenen Vorschulstufe aufgenommen werden.

2.  § 5 Abs. 4 stellt derzeit nur auf das Überspringen von Schulstufen ab und soll im Hinblick auf die Möglichkeit des Wechsels von Schulstufen erweitert werden. In den §§ 6 und 7 soll das Verfahren der (vorzeitigen) Aufnahme den Verfahrensbestimmungen des Schulunterrichtsgesetzes angeglichen werden.

Der Unterrichtsausschuß hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 25. Juni 1998 in Verhandlung genommen.

An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Maria Schaffenrath, Mag. Karl Schweitzer, Dr. Dieter Antoni, Dr. Getrude Brinek, Dr. Susanne Preisinger, Mag. Walter Posch, Dr. Udo Grollitsch, Johann Schuster, Dr. Robert Rada, Katharina Horngacher, Dr. Christa Krammer, Elfriede Madl, DDr. Erwin Niederwieser, Dr. Sonja Moser-Starrach sowie die Bundesministerin für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten Elisabeth Gehrer.

Bei der Abstimmung wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf mit Stimmenmehrheit angenommen.

Gemäß Art. 14 Abs. 10 B-VG kann ein dem Entwurf entsprechendes Bundesgesetz vom Nationalrat nur in Anwesenheit von mindestens der Hälfte der Mitglieder und mit einer Mehrheit von mindestens zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen beschlossen werden.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Unterrichtsausschuß somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf (1279 der Beilagen) die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 1998 06 25

                           Katharina Horngacher                                                      Mag. Dr. Josef Höchtl

                                 Berichterstatterin                                                                          Obmann