1297 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XX. GP

Bericht

des Unterrichtsausschusses


über die Regierungsvorlage (1282 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Minderhei­ten-Schulgesetz für Kärnten geändert wird

Die die Vorschulgruppen betreffenden Bestimmungen des Minderheiten-Schulgesetzes für Kärnten wären an den erwähnten Entwurf einer Schulorganisationsgesetz-Novelle über die Neuregelung des Schulein­gangsbereiches anzupassen.

Der Unterrichtsausschuß hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 25. Juni 1998 in Verhandlung genommen.

An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Maria Schaffenrath, Mag. Karl Schweitzer, Dr. Dieter Antoni, Dr. Getrude Brinek, Dr. Susanne Preisinger, Mag. Walter Posch, Dr. Udo Grollitsch, Johann Schuster, Dr. Robert Rada, Katharina Horngacher, Dr. Christa Krammer, Elfriede Madl, DDr. Erwin Niederwieser, Dr. Sonja Moser-Starrach sowie die Bundesministerin für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten Elisabeth Gehrer.

Bei der Abstimmung wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf einstimmig ange­nommen.

Gemäß Art. II § 9 Abs. 2 des Minderheiten-Schulgesetzes für Kärnten (betreffend § 11 Abs. 1 Z 1) sowie gemäß Art. 14 Abs. 10 B-VG (betreffend die übrigen Bestimmungen als Angelegenheiten der Schul­organisation) kann ein dem Entwurf entsprechendes Bundesgesetz vom Nationalrat nur in Anwesenheit von mindestens der Hälfte der Mitglieder und mit einer Mehrheit von mindestens zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen beschlossen werden.

Die auf Grund der grundsatzgesetzlichen Bestimmungen zu erlassenden Ausführungsgesetze des Landes Kärnten sind mit 1. September 1999 in Kraft zu setzen. Eine Frist für die Erlassung ist nicht vorgesehen, so daß eine Zustimmung des Bundesrates gemäß Art. 15 Abs. 6 B-VG nicht erforderlich ist.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Unterrichtsausschuß somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf (1282 der Beilagen) die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 1998 06 25

                           Emmerich Schwemlein                                                      Mag. Dr. Josef Höchtl

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann