1299 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XX. GP

Bericht

des Ausschusses für Arbeit und Soziales


über die Regierungsvorlage (1186 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Bundespflege­geldgesetz geändert wird


In den Erläuterungen der gegenständlichen Regierungsvorlage wird zum Ausdruck gebracht, daß seit dem Inkrafttreten des Bundespflegegeldgesetzes am 1. Juli 1993 umfassende Erfahrungen bei der Vollziehung gesammelt werden konnten. Bei der darauf aufbauenden Evaluierung hat die wissenschaftliche Begleitung (Studie Professor Badelt et al. über die Auswirkungen des Pflegevorsorgesystems) sowie die ergangene Judikatur des Obersten Gerichtshofes die Basis gebildet hat.

Die gegenständliche Regierungsvorlage enthält nun einen ersten Schritt zur Umsetzung der Evaluierungs­ergebnisse. Im einzelnen sind folgende Maßnahmen vorgesehen:

–   Aufnahme der emeritierten Hochschulprofessoren, der Verbrechensopfer und einer Verordnungser­mächtigung für ehemalige Freiberufler und deren Hinterbliebene in das Gesetz;

–   kein Ruhen des Pflegegeldes bei einem stationären Aufenthalt im Umfang der Beitragsleistung einer begünstigten Weiterversicherung;

–   kein Ruhen des Pflegegeldes bei einem stationären Aufenthalt, wenn die Pflegeperson als Begleitper­son mitaufgenommen wird;

–   Ermöglichung der Anwesenheit einer Vertrauensperson bei der Untersuchung und Berücksichtigung der Pflegedokumentation;

–   Neudefinition der Pflegegeldstufen 3 bis 7;

–   Präzisierung der Mindesteinstufungen für hochgradig sehbehinderte, blinde und taubblinde Personen sowie von Personen, die zur eigenständigen Lebensführung überwiegend auf den aktiven Gebrauch eines Rollstuhles angewiesen sind, und Aufnahme in das Gesetz;

–   Schaffung einer besonderen Auszahlungsvorschrift bei Zahlungsverzug bei Inanspruchnahme ambu­lanter und teilstationärer Pflegeleistungen;

–   verpflichtende Sachleistung, wenn der Zweck des Pflegegeldes nicht erreicht wird.

Hinsichtlich der Kosten wird zum Ausdruck gebracht, daß folgender Mehrbedarf in den nächsten Jahren erforderlich ist:

Jahr 1999..............................................                rund 470 Millionen Schilling,

Jahr 2000..............................................               rund 530 Millionen Schilling,

Jahr 2001..............................................               rund 550 Millionen Schilling,

Jahr 2002..............................................               rund 650 Millionen Schilling.

Der Ausschuß für Arbeit und Soziales hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 25. Juni 1998 in Verhandlung genommen.

Berichterstatterin im Ausschuß war die Abgeordnete Marianne Hagenhofer.

An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Dr. Gottfried Feurstein, Mag. Walter Guggenberger, Theresia Haidlmayr, Dr. Helene Partik-Pablé, Dr. Volker Kier, Edith Haller, Mag. Herbert Haupt, Reinhart Gaugg und die Ausschußobfrau Annemarie Reitsamer sowie die Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales Eleonora Hostasch.

Bei der Abstimmung wurde die Regierungsvorlage in getrennter Abstimmung mit wechselnden Mehr­heiten teils einstimmig, teils mehrstimmig angenommen.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuß für Arbeit und Soziales somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf (1186 der Beilagen) die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.


Wien, 1998 06 25

                           Marianne Hagenhofer                                                      Annemarie Reitsamer

                                 Berichterstatterin                                                                           Obfrau