1300 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XX. GP
Bericht
des Ausschusses für Arbeit und Soziales
über den Antrag 553/A der Abgeordneten Theresia Haidlmayr und Genossen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundespflegegeldgesetz (BPGG) geändert wird
Die Abgeordneten Theresia Haidlmayr und Genossen haben den gegenständlichen Initiativantrag am 11. Juli 1997 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:
“Die Valorisierung des Pflegegeldes ist Voraussetzung für die notwendige Kontinuität der Pflegeleistungen, da sowohl im öffentlichen als auch im privaten Bereich die Tarife und Gehälter entsprechend angepaßt werden. Da die Anpassung nach § 108 ASVG zumeist geringer ist, als die Anhebung der Löhne und Gehälter der Pflegepersonen und damit auch der Tarife der Anbieter sozialer Dienste, ist eine Valorisierung in der Höhe der Pensionsanpassung das Mindesterfordernis einer vertrauenswürdigen Sozialpolitik.
Die bis 1995 befristete Angleichung der Anpassung des Pflegegeldes an die Regelung nach dem ASVG wurde deshalb vorgenommen, da vereinbart war, ab 1996 eine höhere Anpassung vorzunehmen, um die Höhe der Pflegegeldsätze nach den Versorgungsgesetzen (KOVG, HVG usw.) zu erreichen. Auf Grund der Maßnahmen zur Budgetkonsolidierung wurde dieses Vorhaben nicht realisiert. Im Gegenteil, die Pflegegeldsätze der Stufe 1 wurden gekürzt, die der übrigen Stufen mit Stand 1995 ,eingefroren‘.
Die jährlich wiederkehrende Diskussion um die Anhebung oder das Einfrieren des Pflegegeldes verunsichert die Betroffenen und bringt mehr politischen Schaden, als die Nicht-Valorisierung finanziellen Nutzen bringen kann. Insbesondere deshalb, weil die Inflationsanpassung der allgemeinen Einkommen auch eine entsprechende Erhöhung der Einnahmen aus den Sozialversicherungsbeiträgen nach sich zieht.
Die Kürzung des Taschengeldes bei Spital- oder Heimaufenthalt um 50% auf 569 S monatlich wurde von der betroffenen Personengruppe als besonders drastischer Eingriff in die Lebensführung empfunden.
Diese Maßnahme bedeutet, daß notwendige Assistenzleistungen, die auch im Pflegeheim oder bei Spitalsaufenthalt anfallen (Besorgungen von außerhalb, Besuchsdienst, Begleitung bei Besuchen ua.) de facto nicht mehr bezahlt werden können. Dies führt einen minimalen Rest an persönlicher Freiheit und Unabhängigkeit für HeimbewohnerInnen ad absurdum.
Da diese Kürzung des Taschengeldes nur für jene Personen gilt, die nach Inkrafttreten des letzten Sparpaketes in ein Pflegeheim gezogen sind, sind zwei Gruppen von TaschengeldbezieherInnen entstanden, die nebeneinander und miteinander leben müssen.
Es wäre nun Gelegenheit, diese besonders diskriminierende Sparmaßnahme wieder rückgängig zu machen.”
Der Ausschuß für Arbeit und Soziales hat den Antrag 553/A in seiner Sitzung am 25. Juni 1998 in Verhandlung genommen.
Berichterstatterin im Ausschuß war die Abgeordnete Theresia Haidlmayr.
An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Dr. Gottfried Feurstein, Mag. Walter Guggenberger, Theresia Haidlmayr, Dr. Helene Partik-Pablé, Dr. Volker Kier, Edith Haller, Mag. Herbert Haupt, Reinhart Gaugg und die Ausschußobfrau Annemarie Reitsamer sowie die Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales Eleonora Hostasch.
Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Antrag keine Mehrheit.
Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuß für Arbeit und Soziales somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.
Wien, 1998 06 25
Marianne Hagenhofer Annemarie Reitsamer
Berichterstatterin Obfrau