1301 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XX. GP
Bericht
des Ausschusses für Arbeit und Soziales
über die Regierungsvorlage (1192 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Entgeltfortzahlungsgesetz geändert wird
Die gegenständliche Regierungsvorlage sieht die Leistung eines Beitrages für das Chipkartensystem vor. Dabei sollen 300 Millionen Schilling aus dem Erstattungsfonds beim Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger, der im wesentlichen aus Arbeitgeberbeiträgen gespeist wird (Überschüsse der Erstattungsfonds der Krankenversicherungsträger), an den Hauptverband überwiesen werden.
In den Erläuterungen der Regierungsvorlage wird darauf hingewiesen, daß von der Umstellung vom Krankenscheinsystem auf ein Chipkartensystem insbesondere die Arbeitgeber infolge des wegfallenden Verwaltungsaufwands profitieren, sodaß dem Beitrag zur Finanzierung der Einführung des neuen Systems auch Einsparungen der Arbeitgeber gegenüberstehen. Die Regierungsvorlage trägt somit auch der Entschließung des Nationalrates vom 29. November 1996, E33-NR XX. GP, Rechnung, wonach die Wirtschaft einen entsprechenden Beitrag zur Finanzierung zu leisten hat.
In den Finanziellen Erläuterungen der Regierungsvorlage wird darauf hingewiesen, daß die Entnahme von 300 Millionen Schilling aus dem Erstattungsfonds beim Hauptverband der Sozialversicherungsträger durch vorhandene Rücklagen gedeckt ist und keine Mehrbelastung des Bundes eintritt.
Der Ausschuß für Arbeit und Soziales hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 25. Juni 1998 in Verhandlung genommen.
Berichterstatter im Ausschuß war der Abgeordnete Mag. Dr. Josef Trinkl.
An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Reinhart Gaugg, Theresia Haidlmayr, Dr. Volker Kier, Sigisbert Dolinschek, Karl Donabauer, Mag. Herbert Haupt, Franz Hums, Dr. Elisabeth Pittermann, Mag. Dr. Josef Trinkl sowie die Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales Eleonora Hostasch.
Bei der Abstimmung wurde die Regierungsvorlage mit Stimmenmehrheit angenommen.
Als Ergebnis seiner Beratung stellt der Ausschuß für Arbeit und Soziales somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf (1192 der Beilagen) die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.
Wien, 1998 06 25
Mag. Dr. Josef Trinkl Annemarie Reitsamer
Berichterstatter Obfrau