1302 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XX. GP

Bericht

des Ausschusses für Arbeit und Soziales


über die Regierungsvorlage (1233 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Bauarbeiter-Schlechtwetterentschädigungsgesetz 1957 und das Bauarbeiter-Urlaubs- und Abferti­gungsgesetz geändert werden)

Arbeitgeber von Arbeitskräfteüberlassern, die zur Überlassung für Bauarbeiten aufgenommen oder tatsächlich überwiegend in Baubetrieben beschäftigt werden, sind derzeit von den Regelungen über die Schlechtwetterentschädigung nicht erfaßt. Durch die gegenständliche Regierungsvorlage sollen Arbeit­nehmer von Arbeitskräfteüberlassern, die auf Grund ihrer Tätigkeit dem Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz (BUAG) unterliegen, in die Schlechtwetterregelung des Bauarbeiter-Schlechtwetter­entschädigungsgesetzes (BSchEG) einbezogen werden. Weiters soll durch die gegenständliche Regierungsvorlage die Vergütung an die Krankenkassen für die Einhebung des Schlechtwetterentschädi­gungsbeitrages neu geregelt werden. Es wird eine Verordnungsermächtigung für den Bundesminister für Arbeit, Gesundheit und Soziales eingefügt, um eine Pauschalvergütung zur Abdeckung der Kosten der Einhebung der Schlechtwetterentschädigungsbeiträge festlegen zu können. Schließlich sollen die Betriebe der Wildbach- und Lawinenverbauung in die Winterfeiertagsregelung des BUAG einbezogen werden.

Den Finanziellen Erläuterungen der Regierungsvorlage ist zu entnehmen, daß hinsichtlich der Schlecht­wetterregelung kein Bundeszuschuß erforderlich und auch in Zukunft nicht zu erwarten ist. Die Einbeziehung der Wildbach- und Lawinenverbauung erfolgt im Rahmen einer Gesamteinigung über den Kollektivvertrag. Den mit der Einbeziehung verbundenen Kosten stehen daher Einsparungen in anderen Regelungsbereichen gegenüber, die allerdings nicht Gegenstand des Gesetzes, sondern des Kollektiv­vertrages sind.

Der Ausschuß für Arbeit und Soziales hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 25. Juni 1998 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuß war der Abgeordnete Mag. Walter Guggenberger.

An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Mag. Herbert Haupt, Theresia Haidlmayr sowie die Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales Eleonora Hostasch.

Bei der Abstimmung wurde die Regierungsvorlage einstimmig angenommen.

Zwei Abänderungsanträge der Abgeordneten Theresia Haidlmayr fanden nicht die Zustimmung der Ausschußmehrheit.

Als Ergebnis seiner Beratung stellt der Ausschuß für Arbeit und Soziales somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf (1233 der Beilagen) die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 1998 06 25

                      Mag. Walter Guggenberger                                                 Annemarie Reitsamer

                                   Berichterstatter                                                                            Obfrau