1317 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XX. GP

Bericht

des Ausschusses für innere Angelegenheiten


über den Antrag 627/A der Abgeordneten Mag. Johann Ewald Stadler und Genossen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Staatsbürgerschaftsgesetz 1985, BGBl. Nr. 311, geändert wird

Die Abgeordneten Mag. Johann Ewald Stadler und Genossen haben den gegenständlichen Antrag am 6. November 1997 im Nationalrat eingebracht und wie folgt allgemein erläutert:

“Die vorliegende Novelle zum Staatsbürgerschaftsgesetz 1985 geht vom Grundsatz aus, daß Österreich, schon auf Grund seiner geringen Fläche, geographischen Lage und wirtschaftlichen Struktur kein Ein­wanderungsland ist.

Eine zahlenmäßige Beschränkung soll sicherstellen, daß die Aufnahme von Fremden nicht zu einer Veränderung des bestehenden kulturellen Umfeldes führt und sie damit sozial verträglich bleibt.

Das Staatsbürgerschaftsgesetz 1985 hat sich in den letzten Jahren in zunehmendem Maße als unzulänglich erwiesen. So enthält es keinerlei Bestimmungen, die die erforderliche Integration einbürgerungswilliger Ausländer in die österreichische Gesellschaft tatsächlich sicherstellen. Es fehlt beispielsweise die Voraus­setzung, grundlegende Kenntnisse der deutschen Sprache und der österreichischen Rechtsordnung sowie die Eingliederung in die österreichischen Lebensverhältnisse nachzuweisen.

Die Einbürgerung wird als letzte Stufe der Integration verstanden. Sie bildet den Schlußstein eines gelungenen Integrationsprozesses, an dem auch öffentliches Interesse besteht. Die Einbürgerung macht den Fremden zum österreichischen Staatsbürger; mit ihr erlangt er alle staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten.

Kritik fordert auch der Umstand heraus, daß bei der Verleihung und Erstreckung der Staatsbürgerschaft an Ehegatten der Umstand, ob tatsächlich eine aufrechte Ehegemeinschaft besteht, bisher keinerlei Prüfung unterzogen werden kann und damit das Problem der Staatsbürgerschafts- und Scheinehe keine Beachtung findet.

Ziel des vorliegenden Antrages ist eine eindeutige Regelung der diesbezüglichen gesetzlichen Bestim­mungen.”

Der Ausschuß für innere Angelegenheiten hat den gegenständlichen Antrag in seinen Sitzungen am 3. und 30. Juni 1998 in Verhandlung genommen.

Als Berichterstatter für den Ausschuß fungierte die Abgeordnete Dr. Helene Partik-Pablé.

In der Debatte ergriffen die Abgeordneten Paul Kiss, Wolfgang Jung, Dr. Volker Kier, Günther Platter, Dr. Helene Partik-Pablé, Franz Lafer, Mag. Terezija Stoisits, Anton Gaál, Dr. Karl Maitz, Emmerich Schwemlein, Helmut Dietachmayr und der Bundesminister für Inneres Mag. Karl Schlögl das Wort.

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Initiativantrag nicht die Zustimmung der Ausschuß­mehrheit.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuß für innere Angelegenheiten somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 1998 06 30

                             Helmut Dietachmayr                                                              Anton Leikam

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann