1322 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XX. GP

Bericht

des Finanzausschusses


über die Regierungsvorlage (1081 der Beilagen): Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Ukraine zur Vermeidung der Doppel­besteuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen samt Protokoll

Die steuerlichen Beziehungen zwischen der Ukraine und Österreich werden gegenwärtig durch die Weiteranwendung des mit der ehemaligen Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken geschlossenen Abkommens vom 10. April 1981, BGBl. Nr. 411/1982, zur Vermeidung der Doppelbesteuerung des Einkommens und des Vermögens geregelt. Durch die Entwicklung der Wirtschaftsbeziehungen zwischen der Ukraine und Österreich ist jedoch, insbesondere auf dringenden ukrainischen Wunsch, der Abschluß eines eigenen Abkommens erforderlich geworden.

Die Verhandlungen wurden nunmehr durch den vorliegenden Entwurf des Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen abgeschlossen.

Das Abkommen folgt im größtmöglichen Umfang, dh. soweit dies mit den wesentlichen außensteuer­rechtlichen Positionen der beiden Staaten vereinbar ist, den Regeln des OECD-Musterabkommens aus dem Jahr 1992.

Das Abkommen ist ein gesetzändernder Staatsvertrag und bedarf daher der Genehmigung durch den Nationalrat gemäß Art. 50 Abs. 1 B-VG. Überdies ist gemäß Art. 50 Abs. 1 zweiter Satz B‑VG die Zustimmung des Bundesrates erforderlich. Es hat nicht politischen Charakter und enthält weder verfas­sungsändernde noch verfassungsergänzende Bestimmungen. Alle seine Bestimmungen sind zur unmittel­baren Anwendung im innerstaatlichen Bereich ausreichend determiniert, sodaß eine Beschlußfassung gemäß Art. 50 Abs. 2 B-VG nicht erforderlich ist. Mit dem Inkrafttreten des Staatsvertrages werden im wesentlichen keine finanziellen und keine personellen Wirkungen verbunden sein.

Der Finanzausschuß hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 30. Juni 1998 in Verhandlung genommen.

An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Mag. Gilbert Trattner, Dr. Alexander Van der Bellen, Hermann Böhacker, Dr. Volker Kier und der Obmann des Ausschusses Dr. Ewald Nowotny sowie der Staatssekretär im Bundesministerium für Finanzen Dr. Wolfgang Ruttenstorfer.

Bei der Abstimmung wurde mit Mehrheit beschlossen, dem Hohen Haus zu empfehlen, den Abschluß des gegenständlichen Abkommens zu genehmigen.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Finanzausschuß somit den Antrag, der Nationalrat wolle beschließen:

Der Abschluß des Staatsvertrages: Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Ukraine zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuer­umgehung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen samt Protokoll (1081 der Beilagen) wird genehmigt.

Wien, 1998 06 30

                                     Jakob Auer                                                                   Dr. Ewald Nowotny

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann