1332 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XX. GP
Bericht
des Außenpolitischen Ausschusses
betreffend den Außenpolitischen Bericht 1997 der Bundesregierung (III-133 der Beilagen)
Der gegenständliche Bericht wurde dem Nationalrat am 14. Mai 1998 zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung unterbreitet.
In einem Vorwort hält der Bundesminister für auswärtige Angelegenheiten unter anderem folgenden fest:
“Im dritten Jahr unserer Mitgliedschaft in der Europäischen Union sind die zusätzlichen Chancen und Perspektiven, die das ,gemeinsame Europa‘ gerade auch für Österreichs Außenpolitik eröffnet, auf verschiedene Weise sichtbar geworden.
– Als Mitglied der Union war Österreich 1997 in die immer intensiveren Vorbereitungen für die beiden weitestreichenden Projekte des europäischen Integrationsprozesses, die Währungsunion und die EU-Erweiterung, vollinhaltlich eingebunden;
– der Vertrag von Amsterdam war die erste grundlegende integrationspolitische Weichenstellung, an der Österreich im Rahmen der EU gleichberechtigt mitgewirkt hat. Viele der interessantesten Abschnitte dieses Vertragswerkes, wie dessen ,Beschäftigungskapitel‘ und neue Bestimmungen im Bereich der Umweltpolitik und des Grundrechtsschutzes – sind von Österreich maßgeblich mitgeprägt worden;
– als Teilnehmer am ,Schengener Prozeß‘ hat Österreich ab 1. Dezember 1997 außerdem begonnen, von den Vorzügen eines gemeinsamen Europa ohne Binnengrenzen zu profitieren. Während der zweiten Jahreshälfte hatte Österreich überdies den Schengen-Vorsitz inne.
Klar ist weiters, daß uns die Mitwirkung an der ,Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik‘ (GASP) der Union völlig neue Möglichkeiten des Informationsaustausches und der außenpolitischen Mitgestaltung eröffnet, die in diesem Bericht sehr eingehend dargestellt sind.
An dieser Stelle sei zu Illustrationszwecken lediglich vermerkt, daß im sogenannten ,COREU‘-Informationsgesetz der GASP zwischen den Außenministerien der 15 EU-Staaten und der EU-Kommission 1997 über 11 000 Mitteilungen ausgetauscht worden sind – und Österreich im Rahmen dieser stetig dichter werdenden Kooperation im Vorjahr an 12 ,Gemeinsamen Standpunkten‘, 16 ,Gemeinsamen Aktionen‘ und 122 gemeinsamen Erklärungen der EU beteiligt war.
Vor dem EU-Beitritt ist von manchen befürchtet worden, daß unsere Außenpolitik im Zeichen der europäischen Integration ,eurozentrischer‘ als bisher werden könnte. Wie auch die Erfahrung der beiden Vorjahre gezeigt hat, ist das Gegenteil der Fall. Im Verbund der Union haben wir von den Möglichkeiten des transatlantischen Dialogs Gebrauch machen können, haben wir auch unsere Beziehungen zu den Ländern im asiatisch-pazifischen Raum, in Afrika und in Lateinamerika erheblich dynamischer entwickeln können, als dies im Alleingang möglich gewesen wäre.
Der ,EU-Bonus‘ hat uns auch geholfen, die Stellung Wiens als Sitz internationaler Organisationen zu festigen, was 1997 insbesondere durch die Ansiedlung des Technischen Sekretariats der – im Aufbau begriffenen – Organisation des Vertrages über das umfassende Verbot von Atomwaffentests (CTBTO) gelungen ist.
Ein weiteres Beispiel dafür, daß das europäische und das globale Engagement unserer Außenpolitk einander auf fruchtbringende Weise ergänzen, hat unser erfolgreiches internationales Eintreten für ein Totalverbot von Antipersonenminen (APM) geboten. Österreich hat bekanntlich zu den aktivsten Betreibern der – im Dezember des Vorjahres von 123 Staaten in Ottawa unterzeichneten – APM-Verbotskonvention gehört und insbesondere den Entwurf dieses hoffentlich richtungsweisenden Vertragswerkes erstellt.
In unserem europäischen Umfeld haben wir den Beziehungen zu unseren Nachbarn in Zentral- und Osteuropa auch 1997 vorrangige Bedeutung beigemessen. Es liegt auf der Hand, daß der nunmehr anlaufenden Erweiterung der Europäischen Union in diesem Zusammenhang eine zentrale Rolle zukommt.
Auf Grund seiner Lage ist Österreich von der Erweiterung der Union zweifelsohne unmittelbarer als die meisten anderen EU-Staaten betroffen (weshalb wir auch darauf drängen, daß dieser wichtige Prozeß bestmöglich vorbereitet wird). Ebenso ist es aber offenkundig, daß Österreich als ein Land im Zentrum eines unruhigen Kontinents im Wandel größtes Interesse haben muß, daß dieses Schlüsselvorhaben der Union gelingt und unserer Nachbarstaaten so bald wie möglich in das Stabilitäts- und Wohlstandsgefüge des gemeinsamen Europa eingebunden werden können.
Wie wichtig diese Zielsetzung ist, unterstreicht die tragische Entwicklung auf dem Balkan mittlerweile schon seit fast sieben Jahren. Dort sehen wir, wie entscheidend es gerade auch für uns ist, daß das gemeinsame Europa noch besser als bisher in der Lage ist, in sein Umfeld Stabilität zu ,exportieren‘, weil wir ansonsten sehr rasch Gefahr laufen, von dort Instabilität zu ,importieren‘.
Als nächste große Herausforderung steht uns allerdings der österreichische EU-Vorsitz bevor. Die unter der Verantwortung von Frau Staatssekretärin Dr. Benita Ferrero-Waldner stehenden Vorbereitungen sind 1997 gut vorangekommen, weshalb ich zuversichtlich bin, daß wir die Aufgabe erfolgreich meistern werden, durch sechs Monate ,das Gesicht und die Stimme Europas‘ zu sein.
Im Zeichen der herannahenden Präsidentschaft haben wir auch unser Vertretungsnetz durch die Eröffnung neuer Botschaften in Riga, Skopje, Tallinn und Vilnius zum ersten Mal seit vielen Jahren merklich ausgeweitet. Darüber hinaus ist auch die ADV-Ausstattung des Außenministeriums und der Auslandsvertretungen substantiell verbessert worden: als erstes österreichisches Ressort führt das Außenamt seit 1997 außerdem den ,elektronischen Akt (ELAK)‘ ein.
Angesichts der bevorstehenden ersten österreichischen EU-Präsidentschaft haben wir uns auch besonders bemüht, den vorliegenden Außenpolitischen Bericht so inhaltsreich, themenorientiert und übersichtlich wie möglich zu gestalten. Dem zuständigen Referatsleiter im Außenministerium, Walter Greinert, wie auch dessen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie zahlreichen weiteren Angehörigen der Zentrale meines Ressorts und der Vertretungsbehörden gilt jedenfalls mein besonderer Dank; sie alle haben in diese anspruchsvolle Aufgabe sehr viel Zeit, Fachwissen und persönliche Arbeit investiert.
Danken möchte ich aber auch dem Bundeskanzleramt und anderen Ministerien, der Parlamentsdirektion, der Nationalbank und dem Österreichischen Statistischen Zentralamt, die gleichfalls sehr wertvolle Beiträge zu dieser Dokumentation geliefert haben.
Ich hoffe, daß dieses Jahrbuch von seinen Lesern als informativ und nützlich empfunden wird, aber auch als Zeichen, daß Österreichs Außenpolitik bemüht ist, die Interessen unseres Landes mit Engagement, Ideenreichtum, Selbstbewußtsein und Innovationsgeist zu vertreten; und im Wissen um die Tatsache, daß die Zukunft Europas notwendigerweise auch die unsere ist.”
Der Außenpolitische Ausschuß hat den vorliegenden Bericht in seiner Sitzung am 30. Juni 1998 in Verhandlung genommen.
Gemäß § 28b GOG hat der Außenpolitische Ausschuß einstimmig beschlossen, den Außenpolitischen Bericht nicht endzuerledigen.
An der sich daran anschließenden Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Dr. Michael Spindelegger, Mag. Doris Kammerlander, Dr. Irmtraut Karlsson, Dr. Jörg Haider, Inge Jäger, Herbert Scheibner, Dr. Alois Mock, Dr. Martina Gredler, Dipl.-Kfm. Holger Bauer und Wolfgang Jung sowie die Staatssekretärin im Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten Dr. Benita Maria Ferrero-Waldner.
Bei der Abstimmung hat der Außenpolitische Ausschuß mit Stimmenmehrheit beschlossen, dem Nationalrat die Kenntnisnahme des Berichtes zu empfehlen.
Der Außenpolitische Ausschuß stellt somit den Antrag, der Nationalrat wolle den Außenpolitischen Bericht 1997 der Bundesregierung (III-133 der Beilagen) zur Kenntnis nehmen.
Wien, 1998 06 30
Rosemarie Bauer Peter Schieder
Berichterstatterin Obmann