1337 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XX. GP

Bericht

des Verkehrsausschusses


über den Antrag 738/A(E) der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser und Genossen betreffend Novellierung des Telekommunikationsgesetzes

Die Abgeordneten Dr. Gabriela Moser und Genossen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 26. März 1998 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

“Für die Errichtung und Inbetriebnahme einer GSM-Sendeanlage ist neben der Bewilligung nach den einzelnen Bauordnungen der Länder auch das Telekommunikationsgesetz anzuwenden. Auf Grund der bundesverfassungsgesetzlichen Kompetenzverteilung sind Angelegenheiten des Bauwesens im Kompe­tenzbereich der Länder. Angelegenheiten des Fernmeldewesens fallen in die Bundeskompetenz. Da die gesundheitlichen Auswirkungen einer Sendeanlage auf die Anrainer nach Auffassung der zuständigen Behörde und des VwGH nach dem Telekom-Gesetz zu prüfen sind, besteht für die Anrainer bzw. die Betroffenen keine Möglichkeit in behördlichen Verfahren gesundheitliche Einwände gegen die Errichtung dieser Anlage zu erheben. Denn nach dem Telekom-Gesetz wird keine Parteistellung eingeräumt, und nach der Bauordnung sind von den Baubehörden, der bisherigen Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes folgend, keine gesundheitlichen Belange im Bereich des Fernmeldewesens zu überprüfen.

Dieser Umstand führt zu einem rechtsstaatlich und demokratiepolitisch sehr bedenklichen Zustand. In einem Bereich, in dem die körperliche Integrität und die Gesundheitsgefährdung durch elektromagne­tische Felder nach dem Stand der Wissenschaft nicht ausgeschlossen sind, wird vom Gesetzgeber eine Parteistellung vorenthalten und damit das rechtliche Gehör – die Parteistellung – verweigert. Dadurch wird sowohl dem Grundrecht auf Leben zuwidergehandelt als auch der Betroffene durch die Ver­minderung des Verkehrswert seines Grundstücks materiell geschädigt.

Die Einräumung der Parteistellung im Telekommunikationsgesetz erscheint daher verfassungsrechtlich und besonders demokratiepolitisch geboten.”

Der Verkehrsausschuß hat den vorliegenden Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 30. Juni 1998 in Verhandlung genommen.

An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Ing. Walter Meischberger, Mag. Thomas Barmüller, Mag. Helmut Kukacka, Rudolf Parnigoni sowie der Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr Dr. Caspar Einem.

Bei der Abstimmung fanden der Entschließungsantrag 738/A(E) sowie ein von den Abgeordneten Ing. Walter Meischberger und Dr. Gabriela Moser eingebrachter Entschließungsantrag betreffend Maßnahmen gegen den Mobiltelefon-Senderwald keine Mehrheit.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Verkehrsausschuß somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 1998 06 30

                              Dr. Gabriela Moser                                                             Rudolf Parnigoni

                                 Berichterstatterin                                                                          Obmann