1351 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XX. GP

Bericht

des Ausschusses für Wissenschaft und Forschung


über den Antrag 811/A der Abgeordneten Dr. Martin Graf und Genossen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Studien an den Universitäten (Universitäts-Studiengesetz – UniStG), BGBl. I Nr. 48/1998, zuletzt geändert durch das BGBl. I Nr. 38/1998, geändert wird

Die Abgeordneten Dr. Martin Graf und Genossen haben am 17. Juni 1998 den gegenständlichen Antrag im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

“Die mit dem am 11. März 1998 zur Begutachtung ausgesendeten Entwurf eines Bundesgesetzes über die Änderung des Universitäts-Studiengesetzes beabsichtigte Reform des Studienrechts der Universitäten der Künste bedeutet für die Kunsthochschulen endlich die Möglichkeit, die Gleichwertigkeit des Studiums an einer Universität der Künste mit dem an einer Universität zu erreichen, womit auch der wissenschaftliche Charakter eines künstlerischen Studiums formal betont wird. Die Kunsthochschulstudienreform entspricht in ihrer Konzeption größtenteils den seit Jahren artikulierten und gemeinsamen Vorstellungen von Lehrenden und Studenten, wonach folgende Schwerpunkte anzustreben sind:

–   Stärkung der wissenschaftlichen Komponente der künstlerischen Studien;

–   Zusammenlegung von Studienrichtungen;

–   Kürzung der Studiendauer;

–   Kürzung der Semesterstunden;

–   Effizienzsteigerung durch ,Entschulung‘ des Universitätsbetriebes;

–   Änderungen in der Zulassung zum Studium, des Eintrittsalters für ordentliche Hörer, bei den Vorbereitungslehrgängen und bei Kurzstudien.

Im Zuge der Verhandlungen der Koalition in den vergangenen Wochen wurden jedoch entscheidende Veränderungen gegenüber dem letzten Entwurf, der vom Bundesministerium für Wissenschaft und Verkehr mit Schreiben vom 11. März 1998 (GZ 62 070/20-I/D/18/98) zur Begutachtung ausgesendet wurde, vorgenommen, insbesondere im Bereich der Instrumental- und Gesangspädagogik, so daß sich die Antragsteller veranlaßt sehen, mittels dieses Antrages den berechtigten Forderungen von Lehrenden und Lernenden an den Kunsthochschulen nachzukommen.”

Der Ausschuß für Wissenschaft und Forschung hat den gegenständlichen Antrag in seiner Sitzung am 1. Juli 1998 in Verhandlung genommen.

Als Berichterstatter für den Ausschuß fungierte der Abgeordnete Dr. Martin Graf.

An der anschließenden Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Dr. Johann Stippel, Dr. Brigitte Povysil, DDr. Erwin Niederwieser, Dipl.-Vw. Dr. Dieter Lukesch, MMag. Dr. Madeleine Petrovic, Dr. Martina Gredler, Sonja Ablinger, Mag. Dr. Udo Grollitsch, Dr. Michael Krüger, Dr. Martin Graf und Dr. Gertrude Brinek sowie der Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr Dr. Caspar Einem.

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Antrag nicht die Zustimmung der Ausschußmehrheit.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuß für Wissenschaft und Forschung somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 1998 07 01

                                 Dr. Martin Graf                                                              Dr. Michael Krüger

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann