136 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XX. GP
Bericht
des Unterrichtsausschusses
über den Entschließungsantrag 58/A(E) der Abgeordneten Maria Schaffenrath und Genossen betreffend Aufforderung an den/die Unterrichtsminister/in zur jährlichen Vorlage eines Schulberichtes an den Nationalrat
Die Abgeordneten Maria Schaffenrath und Genossen haben diesen Entschließungsantrag am 31. Jänner 1996 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:
,,In vielen Ressorts und Bereichen der Bundesverwaltung ist es Usus, dem Nationalrat in regelmäßigen Abständen einen Bericht vorzulegen, in welchem über die aktuelle Situation, über Vorhaben, Entwicklungen, Problembereiche usw. berichtet wird. Als Beispiel ist hier der jährliche Forschungsbericht anzuführen. Der Bericht wird im zuständigen Ausschuß und anschließend im Plenum diskutiert und beschlossen. Er bietet Anlaß zu einer grundsätzlichen parlamentarischen und öffentlichen Erörterung, jenseits einer Fokussierung auf eine gerade aktuelle Gesetzesnovelle.
Die häufigen Diskussionen der letzten Monate und Jahre über Effizienzsteigerungen, Rationalisierungen und Einsparungsmöglichkeiten im Bildungs- bzw. Schulbereich brachten deutlich zum Ausdruck, daß es derzeit keinen zureichenden Überblick über die Situation der Bildungsfinanzen in Österreich gibt. Die einzige aktuelle statistische Information, die von ÖSTAT herausgegebenen ,,Kenndaten des österreichischen Schulwesens“ erlauben keine detaillierte Zuordnung von Kostenstellen zu einzelnen Verursachern. Auch in einzelnen Anfragebeantwortungen der letzten Gesetzgebungsperiode zeigt sich der lückenhafte und unzureichende Informationsstand des Bundesministeriums, was insbesondere die präzise Erfassung von Kosten im Pflichtschulbereich betrifft. Es scheint, daß die peinliche Feststellung der letzten große Studie über die österreichischen Bildungsausgaben (aus dem Jahre 1978!) nach wie vor Gültigkeit beanspruchen kann: „Keine Verwaltungsstelle einer österreichischen Gebietskörperschaft kann gegenwärtig einen Überblick über die Gesamtsituation der Bildungsfinanzen aller öffentlichen Ebenen besitzen“.
Ein jährlich dem Nationalrat vorzulegender Schulbericht soll:
1. der Institutionalisierung einer jährlichen parlamentarischen Beratung über qualitative und quantitative Aspekte des österreichschen Schulwesens dienen,
2. eine jährliche Aufforderung an das Unterrichtsressort darstellen, regelmäßig aktuelles und für eine gründliche Diskussion geeignetes statistisches Material zu recherchieren und zur Verfügung zu stellen.
Die Schwerpunkte des Schulberichtes sollen auf folgenden Punkten liegen:
a) Durch eine ausführliche Darstellung und Analyse der Ist-Situation im Unterrichtsbereich soll der statuts quo sowohl in qualitativer Hinsicht (pädagogische Situation, Schulversuche, Integration usw.) als auch in quantitativer Hinsicht (Schulformen, Schülerzahlen, Situation der Lehrer, Schüler-Lehrer-Quote usw.) transparent gemacht werden.
b) Ein weiterer Teil soll über allgemeine finanzielle Aspekte des Schulwesens informieren. Neben einer ausführlichen Darstellung der Ausgabensituation für den Schulbereich auf allen öffentlichen Ebenen (Bund, Länder, Gemeinden) ist dazu vor allem auch eine klare Aufschlüsselung der Kosten nach Sachkosten und Personalkosten, der Kosten für die Lehrerausbildung (soweit dem Unterrichtsressort unterstellt), sowie der Kosten für einzelne Unterrichtsbereiche (Religion, Sport usw.) nötig. Schließlich ist jeweils eine ausführliche Prognose über Perspektiven der Ausgabenentwicklung im Schulbereich vorzusehen.“
Der Unterrichtsausschuß hat den gegenständlichen Entschließungsantrag [58/A(E)] in seiner Sitzung am 14. Mai 1996 in Verhandlung genommen.
Berichterstatterin im Ausschuß war die Abgeordnete Maria Schaffenrath.
An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Karl Öllinger, Johann Schuster, Dr. Susanne Preisinger, DDr. Erwin Niederwieser sowie Bundesministerin Elisabeth Gehrer.
Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag keine Mehrheit.
Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Unterrichtsausschuß somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.
Wien, 1996 05 14
Dr. Robert Rada Mag. Dr. Josef Höchtl
Berichterstatter Obmann