1361 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XX. GP
Bericht
des Justizausschusses
über den Antrag (329/A) der Abgeordneten Mag. Dr. Heide Schmidt und Genossen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Strafgesetzbuch geändert wird
Die Abgeordneten Mag. Dr. Heide Schmidt, Mag. Thomas Barmüller und Genossen haben den vorliegenden Initiativantrag am 28. November 1996 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:
“Die Diskriminierung einer Bevölkerungsgruppe auf Grund ihrer sexuellen Ausrichtung manifestiert sich am deutlichsten im Strafgesetzbuch. Hier wird von Seiten des Staates in die Privatsphäre von Menschen massiv eingegriffen und eine Wertvorstellung gesetzlich instrumentalisiert.
Die Ungleichbehandlung homosexueller Menschen gegenüber heterosexuellen in bezug auf das erlaubte Mindestalter stellt einen Bruch des verfassungsmäßig gewährleisteten Gleichheitsgrundsatzes dar.
Dieser Paragraph verstößt gegen die Menschen- und Freiheitsrechte. § 209 ist ein Verstoß gegen die Art. 8 und Art. 14 der EMRK. Art. 8 regelt den Schutz der Privatsphäre, und Art. 14 hält ein Diskriminierungsverbot fest.
Aus dem Gesagten ergibt sich, daß der im Antrag genannte Paragraph eigentlich eine Schikane gegen eine offenbar unerwünschte Sexualpraxis darstellt. Es gibt im Strafgesetzbuch eine ganze Reihe von Regelungen, die die Jugendlichen vor Gewalt und Mißbrauch schützen, unabhängig von ihrer sexuellen Ausrichtung. Es sind dies die §§ 201 (Vergewaltigung), 202 (Geschlechtliche Nötigung), 206 (Beischlaf mit Unmündigen), 207 (Unzucht mit Unmündigen), 208 (sittliche Gefährdung von Personen unter 16 Jahren), 212 (Mißbrauch eines Autoritätsverhältnisses). Es ist daher objektiv keine Notwendigkeit des Staates gegeben, hier Jugendliche besonders zu behandeln, die eine andere Lebensform für sich gewählt haben.”
Der Justizausschuß hat diesen Antrag in seiner Sitzung am 16. Juli 1998 in Verhandlung genommen.
Berichterstatter war der Abgeordnete Mag. Thomas Barmüller.
An der anschließenden Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Peter Schieder, Wolfgang Jung, Mag. Terezija Stoisits, Dr. Walter Schwimmer, Dr. Johannes Jarolim, Dr. Michael Krüger, Mag. Thomas Barmüller, Dr. Irmtraut Karlsson, Dr. Brigitte Povysil, Mag. Helmut Kukacka, Mag. Johann Maier, Dr. Martin Graf und die Ausschußobfrau Mag. Dr. Maria Theresia Fekter sowie der Bundesminister für Justiz Dr. Nikolaus Michalek.
Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Antrag keine Stimmenmehrheit.
Als Ergebnis seiner Beratung stellt der Justizausschuß den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.
Wien, 1998 07 16
Josef Schrefel Mag, Dr. Maria Theresia Fekter
Berichterstatter Obfrau