1367 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XX. GP

Bericht

des Ausschusses für Arbeit und Soziales


über den Antrag der Abgeordneten Dr. Volker Kier und Genossen betreffend lohnsummenabhängigen Dienstgeberbeitrag in der Sozialversicherung [633/A(E)]


Die Abgeordneten Dr. Volker Kier, Mag. Helmut Peter und Genossen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 14. November 1997 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

“Die ASVG-Novellen der vergangenen Jahre zeugen von den erheblichen Schwierigkeiten des Gesetzgebers, befriedigende und adäquate sozialversicherungsrechtliche Lösungen für eine sich rasant entwickelnde Arbeitswelt zu finden. Gerade das Sozialversicherungsrecht fußt im wesentlichen auf dem Verständnis eines berufsständischen Konzeptes.

Im Bereich der durch Dienstgeber- und Dienstnehmeranteile finanzierten Sozialversicherungsbeiträge kommt es derzeit zu folgenden Effekten:

–   SV-Beiträge über der Höchstbeitragsgrundlage wirken degressiv auf die Dienstgeberbeiträge und somit lohnnebenkostenentlastend für die Dienstgeber: dies bedeutet, daß Besserverdienende einem Betrieb “günstiger” kommen als Schlechterverdienende. Zugleich wird die Bezahlung von Überstunden belohnt gegenüber der Verteilung von dieser Mehrarbeit auf mehrere Arbeitnehmer.

–   Für Unternehmen und Betriebe wie auch für die Sozialversicherungsanstalten kommt es auf Grund der komplizierten rechtlichen Regelungen zu einem enormen, jedoch unnötigen bürokratischen Aufwand.

–   Bei Kumulierung verschiedener Erwerbseinkommen kommt es zu Kollisionen mit dem Steuerrecht sowie innerhalb des Sozialversicherungsrechts, wie die teilweise mißglückten Regelungen zur Einbeziehung aller Erwerbseinkommen in die Sozialversicherung zeigen.

Eine erste Konsequenz aus der geschilderten unbefriedigenden Situation wurde in der Regierungsvorlage zur 54. ASVG-Novelle gezogen, wo der Dienstgeberbeitrag für geringfügig Beschäftigte erstmals als sogenannter pauschalierter Dienstgeberbeitrag aus der Lohnsumme aller im Betrieb geringfügig Beschäftigten errechnet wird. Zugleich halten die unterfertigten Abgeordneten fest, daß der von der Regierung gewählte Lösungsansatz zurückzuweisen ist: Einen pauschalierten Dienstgeberanteil unabhängig von der Tatsache einzuheben, ob der betroffene geringfügig Beschäftigte in das Sozialversicherungssystem optiert oder nicht, bedeutet die Einführung einer neuen Abgabe für die Dienstnehmer und wird daher auf seine Verfassungsmäßigkeit zu überprüfen sein.

Oberstes Motiv einer fairen, weil alle Einkommenshöhen sozialrechtlich gleich behandelnden Lösung kann daher nur sein, daß dem Grundsatz nach künftig jeder Lohnschilling steuerlich und sozial­versicherungsrechtlich gleich behandelt wird. Darüber hinaus bewirkt die Umstellung auf eine Berechnung der Arbeitgeberbeiträge von der Lohnsumme in Kombination mit einer Senkung der derzeitigen Beitragssätze jedenfalls eine Entlastung bei Lohnnebenkosten vor allem für kleine und mittlere Betriebe. Zusätzliche Bonusregelungen, die die ersten Lohnsummenschillinge (etwa im Ausmaß des Eineinhalbfachen der Geringfügigkeitsgrenze) dienstgeberseitig sozialversicherungsfrei stellen, könnten gerade bei kleineren Unternehmen den Lohnnebenkostendruck dämpfen und beschäftigungs­fördernd wirken.

Auch im Hinblick auf die notwendige Ökologisierung des Steuersystems, dh. eine höhere Besteuerung von nicht erneuerbaren Ressourcen (Energie und fossile Brennstoffe), stellt ein lohnsummenabhängiger Dienstgeberbeitrag eine schwer verzichtbare Voraussetzung dar, um eine aufkommensneutrale Lösung umzusetzen, durch welche kompensierend eine Senkung der Lohnnebenkosten vorgenommen werden kann.”

Der Ausschuß für Arbeit und Soziales hat den Antrag 633/A(E) in seiner Sitzung am 25. Juni 1998 in Verhandlung genommen.


Berichterstatter im Ausschuß war der Abgeordnete Dr. Volker Kier.

Nachdem ein Antrag des Abgeordneten Dr. Volker Kier auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses mit Stimmenmehrheit abgelehnt wurde, wurde einstimmig beschlossen, die Verhandlung über den gegenständlichen Entschließungsantrag zu vertagen.

Die Beratungen des Ausschusses für Arbeit und Soziales wurden nach Eröffnung der Sitzung vom 2. Juli 1998 unterbrochen.

Am 7. Juli 1998 wurde diese unterbrochene Sitzung wieder aufgenommen. Nach einer Debatte, an der sich die Abgeordneten Dr. Gottfried Feurstein, MMag. Dr. Madeleine Petrovic, Dr. Volker Kier, Mag. Herbert Haupt, Annemarie Reitsamer, Mag. Walter Guggenberger, Dipl.-Kfm. Dr. Günter Stummvoll, Reinhart Gaugg, Karl Donabauer, Dr. Elisabeth Pittermann und Edith Haller sowie die Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales Eleonora Hostasch beteiligten, wurde die Ausschußsitzung unterbrochen.

Am 16. Juli 1998 wurde die unterbrochene Sitzung neuerlich aufgenommen. An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Annemarie Reitsamer, Karl Öllinger, Dr. Gottfried Feurstein, Dr. Elisabeth Pittermann, Dr. Volker Kier, Mag. Walter Guggenberger, Mag. Herbert Haupt, Reinhart Gaugg, Franz Hums, Heidrun Silhavy, Anton Blünegger, Sigisbert Dolinschek, Dipl.-Kfm. Dr. Günter Stummvoll sowie die Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales Eleonora Hostasch.

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Antrag keine Mehrheit.

Als Ergebnis seiner Beratung stellt der Ausschuß für Arbeit und Soziales somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 1998 07 16

                         Dr. Elisabeth Pittermann                                                    Annemarie Reitsamer

                                 Berichterstatterin                                                                           Obfrau