1368 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XX. GP
Bericht
des Ausschusses für Arbeit und Soziales
über den Antrag 265/A der Abgeordneten Edith Haller und Genossen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz geändert wird
Die Abgeordneten Edith Haller, Sigisbert Dolinschek, Mag. Herbert Haupt, Elfriede Madl und Genossen haben den gegenständlichen Initiativantrag am 10. Juli 1996 im Nationalrat eingebracht.
Der Antrag war wie folgt begründet:
“Die Berufstätigkeit der Frauen, darunter auch der Mütter mit Kindern im Vorschul- und Schulalter, nimmt – gesamteuropäisch gesehen – ständig zu. Statistiken beweisen, daß 90% der Frauen zwischen 20 und 40 Jahren und knapp 50% der Mütter mit Kindern im Vorschulalter einem Beruf nachgehen. Dieser gesellschaftlichen Realität muß insofern Rechnung getragen werden, als den berufstätigen Eltern ein flächendeckendes Angebot an Kinderbetreuungseinrichtungen geboten werden muß. Neben den bereits bestehenden Tagesbetreuungen wie Kindergärten, Horte usw. entwickelt sich seit einigen Jahren eine vollwertige Alternative dazu, nämlich die Betreuung durch Tagesmütter (Tagesväter). Diese Form der Kinderbetreuung ist der institutionellen Betreuung vor allem in einem Punkt überlegen, nämlich bei der Flexibilität der Öffnungszeiten in Hinblick auf die Arbeitszeiten der berufstätigen Eltern.
Tagesmütter (Tagesväter) kommen in ihrer Betreuung den kindlichen Bedürfnissen optimal entgegen: sie bieten einen familiären Rahmen, eine individuelle Betreuung, dh. eine der eigenen Familie nachempfundene Situation. Die Tätigkeit dieser Tagesmütter (Tagesväter) ist bislang weder gesetzlich anerkannt noch sozialrechtlich abgesichert. Mit einer Einbindung dieser Berufsgruppe in die Pflichtversicherung des ASVG wird ein entscheidender Schritt in Richtung soziale Absicherung getan und damit auch eine Anerkennung als Berufsgruppe eingeleitet.
Der vorliegende Antrag wurde bereits zweimal abgelehnt, obwohl nicht nur von Politikern (auch der Koalition) eine Absicherung der Tagesmütter (Tagesväter) verlangt wird, sondern sich zB auch Länder ausdrücklich dafür aussprechen (zB das Amt der Salzburger Landesregierung in seiner Stellungnahme zum Sozialrechts-Änderungsgesetz 1996). Die Antragsteller bringen den Gesetzesvorschlag deshalb neuerlich ein, um endlich entsprechende Maßnahmen für die Tagesmütter (Tagesväter) zu erreichen.”
Der Ausschuß für Arbeit und Soziales hat den Antrag 265/A in seiner Sitzung am 1. Oktober 1997 in Verhandlung genommen.
Berichterstatterin im Ausschuß war die Abgeordnete Edith Haller.
Nach einer Debatte, an der sich die Abgeordneten Edith Haller, Dr. Gottfried Feurstein, Dr. Volker Kier sowie die Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales Eleonora Hostasch beteiligten, wurde beschlossen, die Verhandlung zu vertagen.
Der Ausschuß für Arbeit und Soziales hat in seiner Sitzung vom 25. Juni 1998 den gegenständlichen Initiativantrag neuerlich in Verhandlung genommen. Nachdem ein Antrag des Abgeordneten Dr. Volker Kier auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses mit Stimmenmehrheit abgelehnt wurde, wurde einstimmig beschlossen, die Verhandlungen über den gegenständlichen Initiativantrag zu vertagen.
Die Beratungen des Ausschusses für Arbeit und Soziales wurden nach Eröffnung der Sitzung vom 2. Juli 1998 unterbrochen.
Am 7. Juli 1998 wurde diese unterbrochene Sitzung wieder aufgenommen. Nach einer Debatte, an der sich die Abgeordneten Dr. Gottfried Feurstein, MMag. Dr. Madeleine Petrovic, Dr. Volker Kier, Mag. Herbert Haupt, Annemarie Reitsamer, Mag. Walter Guggenberger, Dipl.-Kfm. Dr. Günter Stummvoll, Reinhart Gaugg, Karl Donabauer, Dr. Elisabeth Pittermann und Edith Haller sowie die Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales Eleonora Hostasch beteiligten, wurde die Ausschußsitzung unterbrochen.
Am 16. Juli 1998 wurde die unterbrochene Sitzung neuerlich aufgenommen. An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Annemarie Reitsamer, Karl Öllinger, Dr. Gottfried Feurstein, Dr. Elisabeth Pittermann, Dr. Volker Kier, Mag. Walter Guggenberger, Mag. Herbert Haupt, Reinhart Gaugg, Franz Hums, Heidrun Silhavy, Anton Blünegger, Sigisbert Dolinschek, Dipl.-Kfm. Dr. Günter Stummvoll sowie die Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales Eleonora Hostasch.
Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Antrag keine Mehrheit.
Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuß für Arbeit und Soziales somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.
Wien, 1998 07 16
Dr. Elisabeth Pittermann Annemarie Reitsamer
Berichterstatterin Obfrau